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Flutgeschädigte sollen in mobilen Wahllokalen wählen können

Wähler in einem Wahllokal, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Opfer der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sollen wegen der nach wie vor erheblichen Zerstörungen in der Region in mobilen Wahllokalen des Technischen Hilfswerks wählen können. Das berichtet das Portal „Business Insider“.

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Demnach soll es noch weitere Möglichkeiten zur Kreuzabgabe geben, die Bundeswahlleiter Georg Thiel am Dienstagvormittag vorstellen will. Nach Informationen des Portals soll es auch ein mobiles Wahlamt geben. Betroffene sollen dort ganz unbürokratisch Wahlunterlagen beantragen können und auch bereits wählen dürfen. Der Bundeswahlleiter geht dem Bericht zufolge von einer bundesweiten Wahlbeteiligung von bis zu 77 Prozent aus.

Zwischen 50 bis 60 Prozent davon sollen Briefwähler sein. Das wäre ein neuer Rekord.

Foto: Wähler in einem Wahllokal, über dts Nachrichtenagentur

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