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Familiennachzug bei Kindern und Jugendlichen wird erleichtert

Schild einer deutschen Botschaft im Ausland, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat den Nachzug von Kindern, Jugendlichen und Eltern auf der Flucht erleichtert und will damit die Vorgaben mehrerer Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Familienzusammenführung umsetzen. Um die Entscheidungen des EU-Gerichts „möglichst schnell umzusetzen“, hat das Auswärtige Amt seine Auslandsvertretungen Anfang September 2022 angewiesen, „bislang ruhendgestellte Anträge zum Elternnachzug im Rahmen des Möglichen prioritär abzuarbeiten“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

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So solle die „ohnehin lange Bearbeitungszeit“ nicht noch weiter verlängert werden. „Um die Bearbeitung des Familiennachzugs zu Schutzberechtigten auszuweiten“, werde „derzeit ein eigenes Referat zum Familiennachzug“ im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) eingerichtet. In nun durch das EU-Gericht „eindeutig“ geklärten Fällen will das Auswärtige Amt demnach zudem „die bisher streitigen Visa erteilen“, aktuell betrifft dies demnach mehrere Hundert Verfahren. Anfang August hatte der EuGH in zwei Urteilen die Praxis der deutschen Behörden bei der Familienzusammenführung als rechtswidrig kritisiert.

Demnach dürfen minderjährige unbegleitete Geflüchtete unter bestimmten Voraussetzungen ihre Familien auch dann nach Deutschland nachholen, wenn sie während des Verfahrens volljährig werden. Dasselbe gilt für volljährig gewordene Kinder oder Jugendliche, die zu ihren als Flüchtlinge anerkannten Eltern in Deutschland nachziehen möchten. In Fällen in der Vergangenheit hatten die deutschen Behörden in diesen Fällen den Familiennachzug oft verwehrt. Künftig sollen die deutschen Stellen laut Bundesregierung Visumsanträge von Jugendlichen „prioritär“ behandeln, die bald volljährig sein werden.

Ein Kind soll unter bestimmten Voraussetzungen zudem als „minderjährig“ gelten, wenn es nach dem Stellen eines Asylantrags, aber vor Stellung des Visumsantrags volljährig geworden ist. Durchschnittlich bearbeiten Behörden den Angaben zufolge mehr als acht Monate lang Asylverfahren von minderjährigen und unbegleiteten Geflüchteten. Stellen diese jungen Menschen einen Antrag auf Schutz in Deutschland, sind sie im Schnitt gut 15 Jahre alt. Seit 2018 wurden mehr als 15.000 zunächst abgelehnten minderjährigen Asylsuchenden vor Gericht doch noch Schutz in Deutschland gewährt.

Die Linke begrüßt die neue Praxis im Auswärtigen Amt. Zugleich sei der „bereits angerichtete Schaden durch die jahrelange Verweigerungshaltung der Bundesregierung immens“, sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion, Clara Bünger, den Funke-Zeitungen. „Schutzbedürftige unbegleitete Flüchtlingskinder wurden von ihren Eltern rechtswidrig über Jahre hinweg getrennt, Eltern wurde der Nachzug ihrer Kinder verwehrt.“ Bünger fordert zudem „eine Form des Schadenersatzes oder der Entschädigung für die erlittenen Menschenrechtsverletzungen“.

Foto: Schild einer deutschen Botschaft im Ausland, über dts Nachrichtenagentur

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