DGB will Corona-Erkrankte besser vor Kündigung schützen

DGB-Logo, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will Beschäftigte, die an Spätfolgen von Covid-19 leiden, besser vor Kündigungen schützen. Das geht aus einem Positionspapier hervor, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) berichten.

Konkret will der Gewerkschaftsbund dafür das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) reformieren. „Jede und jeder Beschäftigte verdient, dass sein Arbeitsplatz nach einer schweren Erkrankung erhalten bleibt“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Funke-Zeitungen. „Beschäftigte, die seit Monaten in vorderster Linie bei der Bekämpfung der Pandemie stehen und in den systemrelevanten Berufen unverzichtbare Arbeit leisten, haben ein hohes Risiko, sich mit Covid-19 zu infizieren.“ Oftmals ginge eine Erkrankung mit länger anhaltenden gesundheitlichen Einschränkungen einher.

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Daher müsse das betriebliche Eingliederungsmanagement in allen Betrieben Anwendung finden, sodass sich „erkrankte Beschäftigte nicht auch noch zusätzlich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen müssen“, mahnte Piel. Konkret fordert der DGB in seinem Positionspapier, dass es einen Rechtsanspruch mit qualitativem Mindeststandard auf das BEM geben soll. Wird das Programm nicht durchgeführt, soll eine Kündigung unwirksam sein, fordert der DGB. Zudem solle in diesem Fall das entsprechende Unternehmen mit einer Geldstrafe belegt und der Fall als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Der Arbeitgeber dürfe darüber hinaus keine Einsicht in die im Rahmen des Programms erhobenen Gesundheitsdaten haben.

Als qualitative Mindeststandards fordert der DGB medizinischen Sachverstand im Team, das das Programm durchführt, etwa in Form eines Betriebsarztes. Kleine Unternehmen sollten kostenfrei durch die Rentenversicherung mit Expertise unterstützt werden. Bei schwerbehinderten Beschäftigten brauche es eine zwingende Beteiligung des Integrationsamtes. Zudem brauch es eine „Anti-Stress-Verordnung“, heißt es in dem zehnseitigen Papier.

Diese solle sich „explizit mit den psychosozialen Risikofaktoren bei der Arbeit auseinandersetzen und klare Vorgaben (…) zum Umgang mit psychischen und sozialen Belastungen sowie der Wiedereingliederung von psychisch erkrankten Beschäftigten“ machen. Seit 2004 ist das betriebliche Eingliederungsmanagement für jeden Beschäftigten, der länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, vorgesehen. Dabei sollen Arbeitgeber, Beschäftigte und weitere Interessensvertretungen, etwa der Betriebsrat oder ein Betriebsarzt, gemeinsame Maßnahmen erarbeiten, wie das Beschäftigungsverhältnis aufrecht erhalten werden könnte. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus dem November 2020 wird das BEM aber weniger als der Hälfte aller potenziell berechtigten Beschäftigten angeboten.

Die autorisierte Piel-Statement: „Beschäftigte, die seit Monaten in vorderster Linie bei der Bekämpfung der Pandemie stehen und in den systemrelevanten Berufen unverzichtbare Arbeit leisten, haben ein hohes Risiko, sich mit Covid-19 zu infizieren. Inzwischen wissen wir, dass die Erkrankung oftmals auch mit länger anhaltenden gesundheitlichen Einschränkungen einhergeht. Deshalb muss die Bundesregierung das betriebliche Eingliederungsmanagement jetzt so verbessern und umsetzen, dass es in allen Betrieben fest verankert wird – damit sich erkrankte Beschäftigte nicht auch noch zusätzlich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen müssen.“

Foto: DGB-Logo, über dts Nachrichtenagentur

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