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Corona-Maßnahmen bringen strengere Kontaktbeschränkungen

Corona-Hinweis, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die am Mittwoch von Bund und Ländern beschlossenen Corona-Maßnahmen für Dezember bringen strengere Kontaktbeschränkungen. Die bereits für November beschlossenen Regeln werden prinzipiell bis zum 20. Dezember bundesweit verlängert, wie es im 15-seitigen Beschlusspapier heißt. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen, Übernachtungsangebote im Inland werden weiter nur für nicht-touristische Zwecke erlaubt.

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Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. In Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm darf sich höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche, auf darüber hinausgehenden Flächen höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche aufhalten. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen über 14 Jahren zu beschränken – außer in Schleswig-Holstein, wo die bisherigen Regeln weitergelten. Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, außer an Plätzen, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann. Hochschulen und Universitäten sollen mit gewissen Ausnahmen auf digitale Lehre umstellen. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sind möglich bis maximal 10 Personen über 14 Jahren. Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter sollen vermieden werden. An Silvester wird auf belebten Plätzen und Straßen die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, auch öffentliche Feuerwerke sind untersagt. Kitas und Schulen bleiben geöffnet. Im Schulbereich gilt in Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf dem Schulgelände ab Klasse 7 für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung. Schulen ohne Infektionsgeschehen können hiervon ausgenommen werden. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Grundschulen und Klassen 5 und 6 kann eingeführt werden. Bei einen Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sollen darüber hinaus weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen) „schulspezifisch umgesetzt werden“. Schülerfahrten und internationaler Austausch bleiben grundsätzlich untersagt. Die November-Hilfen für betroffene Unternehmen und Selbstständige sollen im Dezember durch den Bund fortgeführt werden. Der Bund wird für „vulnerablen Gruppen“ im Dezember gegen eine Eigenbeteiligung eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken ermöglichen. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden, indem darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden. Die Deutsche Bahn soll die Sitzplatzkapazität im Fernverkehr um über 20 Millionen Platzkilometer pro Tag erhöhen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze wird parallel dazu beschränkt. Vor Weihnachten wollen Bund und Länder erneut beraten, ob eine Verlängerung in den Januar notwendig ist.

Foto: Corona-Hinweis, über dts Nachrichtenagentur

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