Bundesregierung will Corona-Staatshilfen strenger prüfen

Geschlossenes Wettbüro, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung will mit internen Prüfkriterien verhindern, dass Staatshilfen in der Coronakrise missbraucht oder fehlgeleitet werden. Das Wirtschaftsministerium hat dafür jetzt einen „Prüfkatalog“ erarbeitet und mit dem Finanzressort abgestimmt, berichtet das „Handelsblatt“. Unter anderem soll sichergestellt werden, dass nur Firmen, die wegen der Pandemie in Schieflage geraten sind, Mittel auf dem 600 Milliarden Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF erhalten.

Unternehmen, denen es schon vor Covid-19 schlecht ging, sollen kein staatliches Rettungsgeld erhalten. Zunächst soll geprüft werden, ob einem Unternehmen, das WSF-Hilfen beantragt, „anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung“ stehen und der „Grundsatz des möglichst sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel des WSF“ bei der Entscheidung berücksichtigt wird. Ferner muss die „Bedeutung des Unternehmens für die Wirtschaft Deutschlands“ betrachtet werden. Grundsätzlich kann der WSF auf zwei Arten helfen: Er kann Kredite garantieren und er kann Unternehmensanteile erwerben, um damit die betreffenden Firmen zu rekapitalisieren. WSF-Hilfen, so konkretisiert es der Prüfkatalog, kommen nur für Unternehmen infrage, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt haben: A. Sie müssen eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro ausgewiesen haben. B. Sie müssen Umsatzerlöse von mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse erzielt haben. C. Sie müssen im Jahresdurchschnitt mehr als 249 Arbeitnehmer beschäftigt haben. Ausnahmen sollen für Unternehmen gelten, die etwa zur kritischen Infrastruktur zählen oder – wie einige Zulieferer im Flugzeugbau – eine zentrale Rolle für die gesamte Wertschöpfungskette spielen. Industriepolitische Gründe für Firmenbeteiligungen nennt das Dokument nicht, obwohl Wirtschaftsminister Peter Altmaier eine Industriestrategie vorgelegt hat. Ausdrücklich wird betont, dass die Entscheidungen des WSF weiterhin individuell geprüft werden müssten. Die Kriterien böten „Referenzpunkte“ und fänden „als solche Eingang in die Ermessensausübung im Einzelfall“. Der WSF war Ende März aufgelegt und im Juli von der EU-Kommission gebilligt worden. Derzeit gibt es nach Angaben des Wirtschaftsministerium etwa 50 „Interessenbekundungen“ beim WSF.

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