Bundesregierung konkretisiert neue Testverordnung

Corona-Teststation, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Kostenlose Corona-Schnelltests sollen künftig nur noch Menschen zur Verfügung gestellt werden, die sich aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. Das geht aus einem neuen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, über den das Portal „Business Insider“ berichtet.

Das kann demnach etwa wegen einer Autoimmunerkrankung oder nach Organtransplantationen der Fall sein. Für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren soll eine Übergangsregelung geschaffen werden – wohl vor dem Hintergrund, dass im Schulbetrieb in Deutschland regelmäßig getestet wird, um den Präsenzunterricht zu ermöglichen. Auch Corona-Tests in Einrichtungen, in denen enger Kontakt zu stark durch das Virus gefährdeten Personen besteht – etwa im Gesundheits- und Pflegebetrieb – sollen weiter durch den Staat finanziert werden. Das bedeutet: Wer sich freiwillig und ohne gesundheitliche Gründe nicht impfen lässt, soll in Zukunft für seine Corona-Tests bezahlen.

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Auch für Geimpfte soll es keine kostenlosen sogenannten Bürgertests mehr geben. Da mittlerweile allen Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei „eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt und nicht erforderlich“, begründet das Gesundheitsministerium die Einschränkung der kostenlosen Corona-Tests. Pro eine Million Schnelltests würde der Bund so bis zu zehn Millionen Euro für deren Durchführung sowie weitere 3,5 Millionen Euro für Sachkosten sparen.

Foto: Corona-Teststation, über dts Nachrichtenagentur

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