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Bundesregierung einigt sich über Selbstbestimmungsgesetz

Regenbogen-Fahne, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach monatelangen Verhandlungen gibt es in der Bundesregierung eine politische Einigung über das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“. Es soll das „Transsexuellengesetz“ von 1980 ablösen, das mehrfach als verfassungswidrig eingestuft wurde.

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Laut „Süddeutscher Zeitung“ (Wochenendausgabe) haben die Häuser von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sich darauf verständigt, die Änderung von Vornamen und Geschlechtseinträgen im Personenstandsregister zu erleichtern. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen – also solche, die sich nicht als ausschließlich männlich oder weiblich verstehen – sollen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister korrigieren wollen. Bisher waren hierfür ein mit hohen Kosten verbundenes Gerichtsverfahren und zwei psychologische Gutachten nötig. Eine neuerliche Änderung des Geschlechtseintrags soll nach den Plänen von Paus und Buschmann frühestens nach einem Jahr möglich werden.

Anders als zunächst geplant, wurde dem Entwurf ein Passus eingefügt, der die Präsenz von transgeschlechtlichen Personen in geschützten Frauenräumen betrifft. Kommt es hier zu Beschwerden, soll wie bisher das Hausrecht gelten, unabhängig von dem Geschlechtseintrag im Pass. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren soll eine Geschlechtsänderung im Personenstandsregister nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden können. Bei über 14-Jährigen und bei einem Konflikt mit den Eltern soll ein Gericht entscheiden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Vorgesehen ist nach Angaben aus Regierungskreisen auch eine Bedenkzeit: Erst drei Monate nach dem Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt soll die Entscheidung tatsächlich wirksam werden. Medizinische Geschlechtsanpassungen berührt das Vorhaben nicht.

Foto: Regenbogen-Fahne, über dts Nachrichtenagentur

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3 Kommentare

  1. Sagichnicht
    24. März 2023 um 23.02 — Antworten

    Was heißt das jetzt konkret? Ab wann könnte ich zum Amt gehen um meinen Geschlechtseintrag zu ändern?

  2. Frederique
    25. März 2023 um 0.52 — Antworten

    Grundsätzlich erst einmal eine gute Nachricht. Jedoch was die geplante Einschränkung anblangt. ist das kaum zu verstehen. Hier werden unbegründete Ängste geschürt. Es gab in den letzten mehr als 40 Jahren keinen einzigen Fall, bei dem ein Mensch, der den schweren Weg des TSG gegangen ist, später Frauen in z.B. öffentlichen Räumen belästigt hat. Wie soll dies auch unterschieden werden? Niemand kann gezwungen werden nach der Änderung des Personenstande auf Nachfrage anzugeben, dass man früher einen anderen Personenstand hatte (Jetzt TSG §5 „Offenbarungsverbot“.) Unabhängig davon gibt es das Hausrecht – auch gegenüber allen Menschen, die andere Belästigen. Wieso hier extra betonen? Ich vermute: dieser Passus wird irgendwann vom BVG gekippt werden.

  3. Irene
    25. März 2023 um 8.57 — Antworten

    Was bedeutet „Geschlechtseintrag im Pass“? Ist der Reisepass oder der Personalausweis oder etwas anderes gemeint? Bisher steht in beidem kein Geschlechtseintrag – wird jetzt ein zusätzliches Dokument eingeführt?
    Und ist es nun eine Erklärung, die zur Änderung abgegeben werden muss oder ein Antrag?

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