Bundeskabinett beschließt Aussetzung des Familiennachzugs
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass für zwei Jahre nach Inkrafttreten kein Familiennachzug mehr gewährt werde, wobei Härtefälle unberührt bleiben, teilte das Innenministerium mit. Mit dem Gesetzentwurf werde darüber hinaus das Ziel der Begrenzung wieder ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen.
Zugleich habe das Kabinett das Ende der „Turbo-Einbürgerung“ nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland beschlossen. Dafür wurde der Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes verabschiedet. Künftig wird demnach für die Einbürgerung generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren gelten.
„Die heutigen Entscheidungen im Bundeskabinett dienen der Reduzierung der illegalen Migration“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). „Ziel ist es, Pull-Faktoren zu senken, mehr Ordnung in das Migrationsgeschehen zu bringen und dem Leitsatz der Humanität und Ordnung gleichermaßen gerecht zu werden.“
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dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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