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Bundesbeauftragte will Diskriminierungsgründe ausweiten

Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, wünscht sich eine Aufnahme des Diskriminierungsgrundes „Alter“ ins Grundgesetz. „Wir reden wir beim Thema Diskriminierung kaum über Alter. Ich fürchte, viele Menschen halten es für normal, deswegen benachteiligt zu werden. Das muss sich ändern“, sagte sie der „Welt“ (Freitagausgabe).

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Altersdiskriminierung, ob im jungen oder im hohen Alter, schade der gesamten Gesellschaft. „Wir müssen Stereotypen überwinden lernen und zum Beispiel mehr über aktives Alter sprechen oder über die Vorbildfunktion älterer Menschen, ihre Erfahrungen, die sie einbringen. Das muss auch in unserem Grundgesetz zum Ausdruck kommen. Artikel 3 schützt vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, des Geschlechts, der Herkunft oder der Religion, aber nicht vor Altersdiskriminierung. Ich finde das respektlos.“

Die Publizistin Ataman wurde im Juli zur Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes ernannt.

Sie will Handlungsempfehlungen an die Politik formulieren, um für das Thema zu sensibilisieren und Benachteiligungen zu mindern. Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Alters kämen häufig vor, so Ataman. „Viele Menschen in Deutschland erleben, dass sie manchmal schon mit 50 als `nicht mehr vermittelbar` auf dem Arbeitsmarkt gelten, Arbeitskräftemangel hin oder her. Während der Corona-Pandemie wurden ältere Menschen in der öffentlichen Debatte oft einseitig als besonders schutz- und hilfebedürftig dargestellt. So manche Infektionsschutz-Maßnahme hatte aus meiner Sicht einen bevormundenden Beigeschmack.“

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat eine Studie zu „Altersbildern und Diskriminierung“ bei der Medical School Berlin in Auftrag gegeben. Ergebnisse werden im Herbst erwartet.

Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    8. September 2022 um 23.31 — Antworten

    Vielleicht sollte man das alles mal nicht ganz so verbissen sehen? Wenn mich einer „Kartoffel“ nennt, ist mir das egal, vielleicht antworte ich dem sogar, dem „Döner“.
    Ich wollte, mit einem langsamen schweren Lastenrad, einem auch nicht mehr so ganz jungen Kerl die Überholmöglichkeit mit seinem deutlich leichteren Gefährt überlassen, was dieser leider mißdeutete – und mich mit „Nun fahr endlich, Opa“ grüßte. Die richtige Antwort fiel mir dummerweise erst später ein – ich hätte miit „O.K., Junior“ antworten sollen. Vielleicht kommt die Gelegenheit ja nochmal. 😉
    Anders sieht es natürlich mit „N“, „Z“ oder, neuerdings, mit „I“-Wörtern aus – aber wer Karl May nicht von Mike Marzuk und Michael Scholten unterscheiden kann, den nehme ich sowieso nicht wirklich mehr ernst.
    Übrigens, sowohl Erich Kästner, als auch Joachim Ringelnatz oder auch Astrid Lindgren – und viele andere, haben das mit dem „N“-Wort ganz sicher nicht böse oder diskriminierend gemeint. Manchmal klingt das auch sehr liebevoll. Das war eben damals der normale, unverkrampfte, Sprachgebrauch.

    „Wer weiß, fragt Translateur, was Blumen träumen?
    Wer weiß, ob blonde Neger häufig sind?“

    Erich Kästner (aus Elegie mit Ei)

    „Spielt ein Neger auf der Flöte Palestrina,
    am Girardiplatz, im Jänner, wenn es schneit,
    ja, dann teilen sich die Wolken über China
    und in Moskau spricht die jüngste Ballerina:
    „Es ist Frühlingszeit!“

    aus „Frühlingsmärchen“ Georg Kreisler

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