Bürgergeld-Empfänger sollen Jobs mit längerem Arbeitsweg annehmen

Bürgergeld-Bezieher sollen künftig Jobs mit einem täglichen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden annehmen müssen. Die Ampel hat sich bei ihren Verhandlungen zur Wachstumsinitiative auf deutliche Verschärfungen für Empfänger der Grundsicherung geeinigt, berichtet die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf einen Maßnahmenkatalog.
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Dieser sieht vor, dass bei der Zumutbarkeit von angebotenen Jobs nachjustiert wird. Künftig ist bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pendelzeit von drei Stunden (hin und zurück) zu akzeptieren. Bei geringerer Arbeitszeit sind es 2,5 Stunden für den Arbeitsweg. Außerdem sollen Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Beziehers nach einem Arbeitsplatz suchen.
Bei Totalverweigerern soll wieder auf das Instrument der 1-Euro-Jobs zurückgegriffen werden. Mit diesen Arbeitsgelegenheiten soll der schrittweise Einstieg in den Arbeitsmarkt befördert werden.
Gleichzeitig will die Ampel Überstunden und Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver machen. Dafür sollen auf bezahlte Überstunden keine Steuern und Abgaben mehr bezahlt werden. In Betrieben mit Tarifbindung gilt das für Mehrarbeit oberhalb von 34 Wochenarbeitsstunden, in Firmen ohne Tarifvertrag erst ab der 41. Arbeitsstunde.
Auch die Erhöhung der regulären Arbeitszeit will die Ampel fördern. Stockt ein Teilzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit auf und bekommt dafür vom Arbeitgeber eine Prämie ausgezahlt, wird diese steuerlich begünstigt. Die Höhe des Steuernachlasses muss noch geklärt werden.
Außerdem sollen Firmen mit Tarifbindung Ausnahmeregeln von der Tageshöchstarbeitszeit erhalten. Diese Regelung will die Bundesregierung allerdings zeitlich begrenzen und evaluieren. Ferner soll es in Deutschland weiterhin die Möglichkeit der Vertrauensarbeitszeit geben, mit der Mitarbeiter und Firmen auf eine technische Arbeitszeiterfassung verzichten.
Wer als Rentner weiterarbeiten will, soll nicht nur die Auszahlung des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung erhalten können, sondern auch noch eine Rentenaufschubprämie wählen können. Dabei erhält der über die Altersgrenze hinaus arbeitende Mitarbeiter eine Einmalzahlung in Höhe der Rente, die ihm sonst ausgezahlt worden wäre.
Bei der Hinterbliebenenrente wird die Zuverdienstmöglichkeit ausgeweitet. Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente sollen künftig neben dem Einkommensfreibetrag von 992 Euro zusätzlich 545 Euro Erwerbseinkommen pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfen.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Agentur für Arbeit (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
13 Kommentare
…und wie kommen die dann da hin bei dem teilweise Vollversagen öffentlicher Verkehrsmittel?
Per Pedes, täglich hundert Kilometer hin und zurück mit dem Billig-Fahrrad? Zu Ende denken ist bei Politikern, gleich welcher Partei, völlig aus der Mode, so scheint es – oder will man etwas den Wissing tatsächlich zu arbeiten zwingen. DAS dürfte aber das größte Hindernis werden fürchte ich… 😀
Es gibt nicht wenige Menschen die täglich einen Weg von 1 1/2 Stunden zur Arbeit fahren müssen. Wo ist das Problem?
Das Problem ist, daß die Leute, von denen sie schreiben, vermutlich ein Auto nutzen. Wer auf öffentliche Zuwendungen angewiesen ist, hat dafür in aller Regel eher kein Geld – was ich oben bereits andeutete.
Es gibt nicht wenige Menschen die mit dem Zug zur Arbeit fahren und pro Strecke 11/2 Stunde benötigen.
Sie wollens nicht verstehen, oder? Es muß doch erstmal einen Zug oder einen Bus geben, mit dem man denn fahren könnte. Gibt’s aber vielerorts eben nicht. Fahren sie doch spaßeshalber mal von meinetwegen Oldenburg zu irgendeinem mittelgroßen Ort in Friesland, ins Emsland zum Beispiel. Da müßte ihr Arbeitgeber schon von der Haltestelle, wenn’s denn überhaupt eine gibt, einen eigenen Shuttlebus betreiben. Nur gerade da sind meist die offenen Arbeitsplätze! Warum wohl?
Nun, immerhin will der Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg ein Stadion am Hauptbahnhof bauen, Argument: gut erreichbar für Zuschauer. Vielleicht kennen die Oldb Stadtverwaltung und Politik solche geheimen Verbindungen aus Friesland. Emsland oder Wesermarsch. Aber auch andere, reale Verbindungen sind ja ständig gestört. Also, auf „Verbindungen“ mit Bus oder Bahn zu verweisen ist schon ziemlich realitätsfremd. Und ein anderswo funktionierendes Shuttlebussystem ist hier ja als ÖPNV wohl nicht gewollt, von Eigeninitiativen abgesehen. Entwicklungsfähig.
Und sie wollen nicht verstehen, dass andere Menschen genau diese Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen(müssen,wollen) um zur Arbeit zu kommen.
Menschen, die einen Verbrenner-Wagen haben und den CO²- Ausstoss in Ordnung finden, haben selbstverständlich kein Problem. Das haben dann die nächsten Generationen. Was soll’s.
Ob Verbrenner oder E-Fahrzeug – versuchen sie doch mal einen Bankkredit als Leistungsempfänger, auch noch während der Probezeit im neuen Job, zu bekommen. No Chance!
Fünfzig Kilometer zu Fuß – und das zweimal am Tag? Erst Recht No Chance.
Manchmal ist Politik total neben jedweder Realität.
Ausser zu Fuß, kann man auch den Zug oder andere öffentliche Verkehrsmittel nehmen.
Siehe oben. Um einen Zug oder Bus nehmen zu können, muß da erst einmal eiine Linie eingerichtet sein. Ist aber meist nicht. Ds Vollversagen öffenrlicher Verkehrsmittel habe ich ganz oben bereits genannt, es hat also keinen Sinn, Fakten beharrlich zu ignorieren. 🙂
Sofern dort der ÖPNV auch vorbei kommt und hält. Tut er in der Pampa aber i.d.R. nicht. Da könnte man vielleicht fragen, ob man sein Zelt auf dem Firmengrundstück aufschlagen darf?
Wenn es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt, kann man dementsprechend auch die 1,5-Stunden-Grenze nicht einhalten.
Das ist keine Frage der Regeln an sich, sondern deren Handhabung.