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Bodycam-Videos werden nicht nachgefragt 

Bundespolizei im Bahnhof, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Vermutung, Bürger könnten Aufnahmen sogenannter Bodycams der Bundespolizei als Beleg für behauptete Polizeiübergriffe anfordern, hat sich nicht bestätigt. Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf das Ergebnis einer internen Auswertung des Bundesinnenministerium.

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Von Anfang 2019 bis März 2021 ging kein einziger Antrag bei der Bundespolizei ein, Bilder aus den Kameras herauszugeben. Die Bundespolizei hat bis Mitte des Jahres rund 2.000 Bodycams in Dienst genommen. Sie werden am Körper getragen und zeichnen im Dienst auf. Sie sollen in erster Linie Straftaten im Einsatzgebiet der Bundespolizei – etwa auf Bahnhöfen – dokumentieren und so gerichtsfeste Beweise für spätere Verfahren liefern. Man erhofft sich zudem eine deeskalierende Wirkung im Einsatz.

Foto: Bundespolizei im Bahnhof, über dts Nachrichtenagentur

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