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Bayerisches ObLG: Gleichsetzung von Grünen und Nazis strafbar

Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Bayerische Oberste Landesgericht (ObLG) hat die Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts Kulmbach bezüglich eines Hetzpostings gegen die Grünen in einem Beschluss von September zurückgewiesen. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf beide Entscheide.

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Das Amtsgericht hatte demnach einen 62-Jährigen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt, der auf seiner Facebook-Seite eine Grafik verbreitet hatte, auf der es heißt: „Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!!! Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk“.

In der vom Obersten Landesgericht unangefochtenen Urteilsbegründung des Kulmbacher Amtsgerichts heißt es: Da das Bild suggeriere, es erfolge durch die Grünen eine NS-Unrechtsherrschaft, werde damit „die Bevölkerung aggressiv emotionalisiert und eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei geweckt“.

Ein solches Unrecht würde „dazu motivieren und auch legitimieren, gegen den Verursacher der Verbrechen vorzugehen“, heißt es weiter. „Der Bürger könnte sich dabei legitimiert sehen, gegebenenfalls auch gewaltsam gegen die Partei und ihre Mitglieder vorzugehen. Durch diese Emotionalisierung soll denjenigen, die ebenfalls die Politik der Partei ablehnen, eine Argumentation an die Hand gegeben werden, sich als legitime `Widerstandskämpfer` gegen einen vermeintlich zutiefst gefährlichen Verbrecher zu fühlen und dadurch auch die Hemmschwelle bezüglich Gewaltakte gesenkt werden. Hierbei soll eine bereits aufgeheizte politische Situation ausgenutzt werden.“

Das Gericht bezieht sich auch auf „verschiedene aggressive Aktionen gegen Vertreter der Partei Bündnis 90/Die Grünen“, die „in jüngster Vergangenheit“ zu beobachten gewesen seien. „In einer derart angespannten Stimmungslage ist die Rechtfertigung, einen vermeintlich erneuten Holocaust verhindern zu müssen, geeignet als `geistige Brandbeschleunigung` zu wirken und so die Gefahr gewaltsamer Ausschreitungen zu erhöhen, sodass eine Geeignetheit zur Friedensgefährdung besteht“, heißt es im Urteil.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, sagte der „Welt am Sonntag“ dazu: „Die Entscheidungen dienen auch dem Schutz von Politikern. Der Post des Angeklagten liefert eine moralische Rechtfertigung für all jene, die sich politischen Entscheidungen notfalls mit Gewalt entgegenstellen wollen.“

dts Nachrichtenagentur

Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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6 Kommentare

  1. Ralf Offermanns
    13. Oktober 2024 um 15.56 — Antworten

    Im Fall der AfD ist die Lage offensichtlich völlig anders…
    Unvorstellbar, wie in einem Land wie Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird.

    • W. Lorenzen-Pranger
      14. Oktober 2024 um 14.43 — Antworten

      „Im Fall der AfD ist die Lage offensichtlich völlig anders…“
      Ist es. Wer mit Nazi-Parolen in Wahlkampfreden auftritt, muß sich dem Verdacht stellen, auch einer zu sein. Bedankem sie sich beim Herrn Höcke.

  2. Hot
    14. Oktober 2024 um 20.25 — Antworten

    Was wollen diese Arroganten und Diktatorischen grünen in der Politik,sind einfach eine Schande für Deutschland! Schön alleine die Aussage von Habeck ,“wenn das mit dem Heizungs gesetz nicht durch geht Erlass ich Gesetze?diese Aussage hat mit Demokratie nicht nichts zu tun sondern mit Monarchie! Genau er hat geschworen das er Deutschland keinen Schaden zu fügt ,was hat er gemacht,? Durch ihn mit ist die Wirtschaft fast am Ende,die Abgaben der Steuerzahler sind rasant hoch gegangen ! Das Deutsche Volk zahlt des Beamten und der so unnötigen Politiker!

    • Manfred Murdfield
      17. Oktober 2024 um 9.40 — Antworten

      Wer eine Wurzel allen Übels sucht, sollte sich mal mit Helmut Kohl beschäftigen. Ausserdem ist Politik kein Tagesgeschäft und den Quatsch, den z.B. solche Minister wie Seehofer oder Scheuer oder Spahn in all den CDU-Jahren verzapft haben, war von der Ampel in der Schnelle nicht wieder gerade zu biegen. Und ob ein Herr Merz, ein Mensch ohne jegliche Regierungserfahrung, es als Kanzler besser macht, wer weiss, aber immerhin stehen ihm ja die erfolgreichen „Erfahrungen“ von Dobrindt und Spahn („wir werden uns viel zu verzeihen haben“) zur Verfügung. Aber es gibt auch Zeitgeister, für die ist selbst CDU-Politik ein kommunistischer Versuch. Zurück in die Zukunft, wir haben derzeit ja wieder die „goldenen Zwanziger“? Darauf folgen dann die 30er und 40er Jahre? Wehret den braunen Anfängen.

    • W. Lorenzen-Pranger
      17. Oktober 2024 um 15.12 — Antworten

      …,“wenn das mit dem Heizungs gesetz nicht durch geht Erlass ich Gesetze?diese Aussage hat mit Demokratie nicht nichts zu tun sondern mit Monarchie!…

      Von der weltweiten Klimakrise haben sie bisher nichts gehört? Oder ist das für sie immer noch eine Glaubensfrage? Na ja, die „Heute Show“ hats ja mal so auf den Punkt gebracht: „Ach fahrt und heizt doch wie ihr wollt – aber beschwert euch dann nicht über eure vollgelaufenen Keller.“ Und ja, das ist eine schon eher viel zu verharmlosende Aussage angesichts untergehender Inselstaaten und der Flucht vieltausender Menschen vor riesigen Waldbränden.
      Kümmert sie nicht? Klar, „wir“ machen ja jetzt die Grenzen zu…

    • Lars
      17. Oktober 2024 um 17.44 — Antworten

      Was genau hat ihr Beitrag mit dem obigen Artikel zu tun?

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