Nachrichten

Aufsichtsbehörde kritisiert EuGH-Urteil zu „Privacy Shield“

Cookie-Hinweis, über dts Nachrichtenagentur

Stuttgart (dts Nachrichtenagentur) – Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink warnt vor den Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum EU-US-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden versuchten derzeit einen Ausweg aus einer „nahezu unlösbaren Situation“ zu finden, sagte Brink dem „Handelsblatt“. Gelinge dies nicht, müsse jedes deutsche Unternehmen geprüft und mit Bußgeldern belegt werden, wenn es seine Infrastruktur auf US-amerikanische Datenverarbeiter aufgebaut habe, sagte der Behördenchef.

Anzeige

Das Gericht hatte die Rechtsgrundlagen für den Transfer personenbezogener Daten europäischer Bürger in die USA vor Kurzem gekippt. Die Richter störten sich an den weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf die Daten der Europäer. „Welches Unternehmen hat das eigentlich nicht? Kein Microsoft Word? Keine Amazon Cloud? Kein Zoom Videodienst“, fragte der Datenschützer. Brink übte in diesem Zusammenhang deutliche Kritik am EuGH. Europa habe nicht das Recht, anderen Staaten seine Sichtweise aufzuzwingen. „Natürlich sollten wir für unsere Werte eintreten und diese gegenüber anderen Staaten verteidigen – doch dies ist Aufgabe der Regierungen“, sagte Brink. Datenschützer seien natürlich auch „empört, wenn die USA EU-Bürger ausspionieren und ohne wirksame Rechtsbehelfe gegen diese staatlichen Übergriffe machtlos im Abseits stehen lassen“, sagte der Datenschützer. „Aber fremde Regierungen dadurch zum Einlenken bewegen zu wollen, dass man deren Unternehmen aus dem Markt drängt, indem man den europäischen Unternehmen den Umgang mit ihnen untersagt und sie hier mit Bußgeldern und Verbotsanordnungen überzieht – das führt erkennbar in die Irre. Noch dazu, wenn dies ohne jede Übergangsfrist von einem auf den anderen Tag bestimmt wird.“ Dieses Vorgehen des EuGH bezeichnete Brink als „unverantwortlich“.

Foto: Cookie-Hinweis, über dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Sprecherin: Kreml-Kritiker Nawalny darf nicht transportiert werden

Nächster Artikel

NRW-Gesundheitsminister sieht Karnevalsverbot skeptisch

1 Kommentar

  1. Frank Weißer
    21. August 2020 um 11.16 — Antworten

    Wie bitte? Habe ich irgendetwas verpasst? Der EuGH befindet nach monate- (jahre-?)langem Verfahren „Privacy Shield“ für rechtswidrig und der oberste Datenschützer von B-W maßt sich an, ein besseres Rechtsverständnis zu haben und argumentiert mit Folgeabwägungen? Aufgabe von Herrn Brink wäre nicht „einen Ausweg aus einer „nahezu unlösbaren Situation“ zu finden“, sondern das Urteil umgehend nach Erlangen der Rechtskräftigkeit umzusetzen.
    Unternehmen, die mit anderen Wirtschaftsräumen Geschäfte machen wollen, stellen sich von jeher auf dortige Gegebenheiten ein. So entstehen, nebenbei bemerkt, Normen.
    Herr Brink sollte seine Befähigung für sein Amt sorgfältig prüfen, sonst kommt noch der Verdacht auf, Baden-Württembergs Datenschutz-Aufsichtsbehörde würde ähnlich seltsam (spenden-)finanziert wie das Robert-Koch-Institut! Nebenbei bemerkt: Spenden verteilende Stiftungen verfolgen nicht zwangsläufig gemeinnützige Zwecke, siehe Lidl!

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.