„Ampel“ macht mit Ende der Maßnahmen ernst – Gesetzentwurf steht

Hinweis auf Maskenpflicht für Fahrgäste, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Ampel-Parteien SPD, FDP und Grüne haben sich verständigt, die epidemische Lage von nationaler Tragweite mit dem 25. November auslaufen zu lassen. Die „Welt“ berichtet in ihrer Samstagausgabe über eine Formulierungshilfe mit Gesetzentwurf, Stand 3. November.

Geplant ist demnach nicht die Streichung des gesamten bisherigen Paragrafen 28a, sondern nur des letzten Absatzes. „Die bisherige Regelung, die den Ländern ermöglichte, Schutzmaßnahmen im Sinne des Paragraf 28a Absatz 1 IfSG bei einer konkreten Gefahr einer epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-19 in dem jeweiligen Land nach einer Feststellung des jeweiligen Landesparlaments vorzusehen, entfällt“, heißt es in der Formulierungshilfe. An die Stelle der dann nicht mehr anwendbaren, in den Absätzen 1 bis 6 enthaltenen Regeln tritt mit dem Gesetzentwurf ein „neuer bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog, der unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 zur Anwendung kommen kann.“ Die Maßnahmen, die der Gesetzentwurf noch vorsieht, sind folgende: Abstandsgebote im öffentlichen Raum und öffentlich zugänglichen Innenräumen, Maskenpflicht, 3G-Regeln und Hygienekonzepte in bestimmten Bereichen – also etwa Kultureinrichtungen, Freizeitveranstaltungen, touristische Reisen, gastronomische Einrichtungen.

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Für den Betrieb in Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen können Auflagen erteilt werden, die Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden in bestimmten Bereichen kann angeordnet werden, „um nach Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können“. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, über den die „Welt“ ebenfalls berichtet, merkt das Bundesgesundheitsministerium an, dass die Möglichkeit fortbestünde, die epidemische Lage wieder in Kraft zu setzen. „Bei der Neufassung des Paragraf 28a Absatz 7 IfSG-E geht die Formulierungshilfe für einen ‚Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ davon aus, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite zwar mit Ablauf des 25. November 2021 ausläuft, eine erneute Feststellung durch den Deutschen Bundestag jedoch möglich bleibt.“ Das Ministerium steht auf dem Standpunkt, dass in diesem Fall auch die bisherigen Regelungen wieder möglich seien.

„Dies trägt einer potenziellen Lageverschärfung – etwa durch eine Virusmutation Rechnung.“

Foto: Hinweis auf Maskenpflicht für Fahrgäste, über dts Nachrichtenagentur

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