AfD scheitert mit Eilantrag in Karlsruhe
Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, dem Verfassungsschutz die Veröffentlichung der Zahl der Mitglieder des „Flügels“ vorläufig zu untersagen. Die Karlsruher Richter wiesen einen entsprechenden Eilantrag der Partei zurück.
Die Fachgerichte hatten den Antrag auf Erlass einer Zwischenregelung, die eine solche öffentliche Bekanntgabe untersagt, zuvor abgelehnt. Über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben die Fachgerichte noch nicht entschieden. Zur Begründung führt das Verfassungsgericht aus, dass der Antrag nicht hinreichend begründet worden sei. Weder der geltend gemachte Artikel des Grundgesetzes noch der in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Justizgewährungsanspruch gewährleiste eine uneingeschränkte Richtigkeitskontrolle fachgerichtlicher (Zwischen-)Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht.
Anzeige
Zur Begründung einer Grundrechtsverletzung hätte die AfD vielmehr darlegen müssen, dass die angegriffenen Entscheidungen auf der Verkennung der Bedeutung und Tragweite ihrer Grundrechte oder sonstigen sachwidrigen Gründen beruhten. Es sei auch nicht nachvollziehbar dargelegt worden, dass der Verfassungsschutz beabsichtige, vor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren die Zahl ihrer Mitglieder, die aktuell dem sogenannten „Flügel“ angehören sollen, öffentlich zu machen.
Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur
NiedersachsenMotorradfahrer stirbt bei Unfall auf der L815 im Ammerland
NachrichtenEU-Bericht: Lage in Ceuta weiter angespannt
NachrichtenErdbeben der Stärke 7,2 erschüttert Kolumbien
NiedersachsenRadlader in Himmelpforten ausgebrannt
NiedersachsenZwei Männer sollen in Rotenburg 34-Jährigen schwer verletzt haben
NachrichtenAl-Wazir fordert langfristigen Plan gegen Niedrigwasser
