AfD-Fraktionsvize will Arbeitszwang für Arbeitslose
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Norbert Kleinwächter, konkretisiert das Gegenkonzept der AfD zum Bürgergeld. So sollen Empfänger von Arbeitslosengeld I laut einem Bundestagsantrag zu einer sogenannten „Bürgerarbeit“ verpflichtet werden.
Menschen, die diese Arbeit verweigern, sollen keine Barmittel, sondern lediglich eine „Sachleistungs-Debitkarte“ erhalten, mit der die Entscheidungsfreiheit der Empfänger eingeschränkt werde. „Die Besitzer können damit ausschließlich bestimmte Güter wie Lebensmittel, Kleidung oder Waren des täglichen Bedarfs erwerben. Alkohol, Zigaretten, Luxusprodukte und die freie Verfügbarkeit über das Geld sind dagegen ausgeschlossen“, sagte Kleinwächter der „Welt“. Dagmar König, Mitglied im Verdi-Bundesvorstand und Vize-Bundesvorsitzende der CDU-Parteigliederung Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), kritisiert den Vorschlag scharf: „Die AfD stigmatisiert Arbeitslose als Menschen, die sich auf die faule Haut legen und ihren Alkoholkonsum oder gar Luxusprodukte finanzieren lassen. Die Realität von Bedürftigen ist davon weit entfernt, ihr Leben ist nicht spaßbehaftet“, sagte sie.
Der Rechtsprofessor Georg Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, hält den AfD-Vorschlag zur Arbeitspflicht für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. „Der Staat kann Kooperationen einfordern. An den Erhalt von Sozialleistungen aber eine so weitgehende Pflicht zur Bürgerarbeit zu knüpfen, erachte ich als verfassungswidrig“, so Thüsing.
„Die soziale Grundsicherung steht den Bürgern nicht als Almosen des Staates zu, sondern als Anspruch gegen den Staat. Der Staat ist aufgrund der Menschenwürdegarantie zu ihr verpflichtet“, sagte der Rechtsprofessor weiter.
Foto: Bundesagentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur
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4 Comments
Juliane
22. Oktober 2022 @ 9.57
Meiner Kenntnis nach geht es um Hartz 4 bzw. Arbeitslosengeld II und nicht Arbeitslosengeld I…
Markus
20. Oktober 2022 @ 22.00
Wünscht sich da etwa jemand den Reichsarbeitsdienst zurück?
Gustav Goderzky
20. Oktober 2022 @ 20.55
Der Wert des Geldes bemisst sich nach der Leistung und dem Sachwert der dahinter steht. Ein leistungsloses Einkommen gibt es nicht. Dahinter steht immer die Leistung derjenigen, die arbeiten. Sofern immer mehr vom Gegenwert abgegeben wird führt das unweigerlich zur Inflation.
Was spricht gegen eine „Bürgerarbeit“? Warum fällt einem ein Zacken aus der Krone, wenn man mal bei der Tafel auf der anderen Seite steht und mithilft, im Tierheim mal mit anpackt oder den Pflegekräften im Altenheim, denen der Rücken weh tut mal zur Hand geht. Manche Tätigkeiten sind zu zweit besser zu bewältigen als alleine. Und wenn solche Arbeiten „verpflichtend“ sind, nun ja…. Steuern zahlen ist auch verpflichtend. Arbeiten bis 67 auch und bald wohl bis 70.
W. Lorenzen-Pranger
22. Oktober 2022 @ 21.46
Die sogenannte „gemeinützige Arbeit“ gibts schon, seit es Sozialhilfe, später Hartz IV, gibt. Es sind nur bisher nie ausreichend Einsatzmöglichkeiten da gewesen. Viele, vor allem private. Arbeitgeber wollen diese Leute nicht. Bei der Arbeitsagentur in einer großen deutschen Stadt hatte sich ein Leistungempfänger vorzustellen – mit dem „Erfolg“, daß der Mitarbeiterin nichts weiter übrig blieb als diesen „Bewerber“ schleunigst aus ihrem Büro zu entfernen – um sich dann, wegen seiner unerträglichen Körperausdünstungen, zu übergeben.
(Mir sind unmittelbare Zeugen dieses Vorffalls persönlich bekannt.)