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101-jähriger Ex-KZ-Wachmann zu fünf Jahren Haft verurteilt

Justicia, über dts Nachrichtenagentur

Brandenburg/Havel (dts Nachrichtenagentur) – Ein ehemaliger KZ-Wachmann im früheren Konzentrationslager Sachsenhausen ist in Brandenburg zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sprach den 101-Jährigen am Dienstag wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen schuldig.

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Dem Mann wurde vorgeworfen, durch seine Tätigkeit als SS-Wachmann im Hauptlager des ehemaligen Konzentrationslagers zwischen 1942 und 1945 tätig gewesen zu sein. Bei den Vorwürfen ging es unter anderem um die Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen im Jahr 1942. Gegenstand der Anklage war ferner die Beihilfe zur Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas sowie zu weiteren Erschießungen und der Tötung der Häftlinge durch die Schaffung und Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Der Mann hatte bestritten, als KZ-Wachmann tätig gewesen zu sein. Die Richter folgten aber der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Foto: Justicia, über dts Nachrichtenagentur

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6 Kommentare

  1. Markus
    28. Juni 2022 um 12.18 — Antworten

    Was für ein lächerliches Schauspiel. Man hätte vor Jahrzehnten anständig ermitteln müssen, nur waren damals die Komplizen in Rang und Würden, die Politik und Justiz von Altnazis durchsetzt.
    Jetzt Greise anzuklagen ist einfach nur noch lächerlich. Der Mann wird aufgrund seines Alters auch nicht in Haft müssen.

  2. Erhard Stammberger
    29. Juni 2022 um 8.48 — Antworten

    Ihrem ersten Absatz ist zuzustimmen.

    Aber auch wenn er wohl nicht mehr in Haft muss, ist das Urteil für die Angehörigen und die Überlebenden wichtig. Für die Gesellschaft ohnehin. Zumal ein unterbliebenes Verfahren auch noch Strafvereitelung darstellen würde.

    • Markus
      29. Juni 2022 um 13.14 — Antworten

      Wie ich sagte – es hätte wesentlich früher geschehen müssen. Jetzt noch Greise vor Gericht zu stellen ist nichts weiter als Aktionsmus. Zumal es kaum noch Überlebende gibt.

  3. Erhard Stammberger
    29. Juni 2022 um 15.15 — Antworten

    Natürlkch hätte es eher geschehen müssen. Und es gibt noh Angehölrige von Ermordeten. Und wenn Sie die Verfolgung rechtsstaatlicher Prinzipien als Aktionismus bezeichnen, sagt das mehr aus über Sie als über das Verfahren.

    Mord und Beihilfe dazu kennt zu Recht keine Verjährung.

  4. Markus
    30. Juni 2022 um 11.02 — Antworten

    Im Gegensatz zu einigen anderen Zeitgenossen bin ich Realist und versuche bei aussichtslosen Vorhaben gar nicht erst, dort etwas zu gewinnen. Jetzt hat man den Mann verurteilt, die Strafe wird er trotzdem nicht antreten. Wie lange er noch lebt – wer weiss es?
    Damals wären Prozesse sinnvoll gewesen. Heute ist das nur noch – ich wiederhole mich – Aktionismus und Symbolpolitik. Erinnert mich daran, wie Behörden in der Vergangenheit wegen ausstehenden Centbeträgen (!) Mahn- und Einziehungsverfahren gestartet haben, die den Steuerzahler teils das Hundert- bis Tausendfache des einzuziehenden Betrages kosteten. Weil: es sind ja rechtsstaatliche Prinzipien.
    Wenn mir jemand x Euro schuldet, ich aber weiss, dass er sie in seinem Leben nie wieder zurückzahlen kann, werfe ich dann noch y Euro für einen Prozess aus dem Fenster?

  5. Erhard Stammberger
    1. Juli 2022 um 9.45 — Antworten

    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

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