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Wozu braucht man einen Anwalt?

Der Anwalt berät seinen Mandanten über die Rechtslage, die Erfolgschancen und die Möglichkeiten für eine Beweissicherung.

Der Anwalt berät seinen Mandanten über die Rechtslage, die Erfolgschancen und die Möglichkeiten für eine Beweissicherung.
Foto: FlamingoImages

Anzeige Ein Rechtsanwalt ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand. Zusammen mit den Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gehört der Anwalt zu den wirtschaftsberatenden Freien Berufen. Alle Fragen rund um diesen Beruf sind im Anwaltsrecht zusammengefasst.

Was sind die Aufgaben eines Anwalts?

Ein Rechtsanwalt Osnabrück hat die Aufgabe, seinem Auftraggeber zu seinem Recht zu verhelfen. Damit der Anwalt dieses Ziel erreichen kann, macht er von rechtsstaatlichen Mitteln Gebrauch. Für diesen Zweck kann der Anwalt jeden Menschen beraten, soweit man zuvor nicht im gleichen Fall die Gegenseite beraten oder vertreten hat.

Der Anwalt berät seinen Mandanten über die Rechtslage, die Erfolgschancen und die Möglichkeiten für eine Beweissicherung. Darüber hinaus muss der Anwalt im Beratungsgespräch auch über sein Honorar berichten.

Jeder kann sich in einem Verfahren vor Behörden oder Gerichten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Sofern es um einen Strafprozess geht, so wird der Anwalt als Verteidiger tätig. In einem Zivilprozess besteht bei den Landgerichten die Verpflichtung sich durch einen Rechtanwalt vertreten zu lassen.

Zulassung als Anwalt

Damit man Anwalt werden kann, braucht man die Befähigung zum Richteramt. Obendrauf braucht man auch die Ausbildung zum Volluristen. Eine Ausnahme besteht für Juristen, welche in der DDR als Diplom-Jurist tätig waren. Diese Menschen dürfen als Rechtsanwälte arbeiten, und müssen dazu nicht mal Volljurist sein. Was die Zulassung in der Schweiz angeht, so müssen Juristen nach Abschluss ihres Studiums eine Prüfung absolvieren. Diese Anwaltsprüfung ist in jedem Kanton anders geregelt.

Ein Anwalt wird weiterhin von der Rechtsanwaltskammer zugelassen, in deren Bezirk er arbeiten will. Ein zugelassener Rechtsanwalt muss vorweisen können, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwalte besitzt. Darüber hinaus muss ein zugelassener Anwalt eine Kanzlei am Ort der Zulassung nachweisen können.

Das Berufsrecht

Der Anwalt übt einen freien Beruf aus. Er besitzt kein Gewerbe. Für den Anwalt gilt das anwaltliche Berufsrecht. Dieses ist gesetzlich durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt geregelt. In Deutschland stellt der Beruf des Anwalts einen klassischen Kammerberuf dar. Weiterhin sind alle Anwälte in Deutschland Pflichtmitglieder der Rechtsanwaltskammer.

Honorar

Die Bezahlung des Anwalts ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz hat am 1. Juli 2004 die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte abgelöst. Weiterhin kann eine individuelle Gebührenvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant existieren.

Dagegen ist ein Erfolgshonorar, wie man es in den USA kennt, in Deutschland unstatthaft.

Selbstständige Anwälte

Der durchschnittliche Verdienst bei selbstständigen Anwälten ohne Notariat liegt in ganz Deutschland bei 89.000 Euro. Bei selbstständigen Anwälten mit Notariat, liegt das Einkommen bei 148.000 Euro. Die Anwälte, die in Vollzeit, aber ohne Spezialisierung tätig sind, erwirtschaften ein durchschnittliches Einkommen von 46.000 Euro.

Anwaltverein

Der Deutsche Anwaltverein wurde in 1871 gegründet. Nach der staatlichen Auflösung kam es nach dem Zweiten Weltkrieg zu einer Wiedergründung. Seit diesem Zeitpunkt sind nicht mehr die einzelnen Anwälte Mitglied, sondern die örtlichen Anwaltvereine.

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