Mindestlohn bei städtischen Aufträgen

Oldenburg/am/pm – Der Oldenburger Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, einen Mindestlohn von 8,50 Euro für die Ausführung von städtischen Aufträgen einzuführen.

Auftragnehmer müssen zukünftig einen Tarif- oder Stundenlohn von 8,50 Euro verbindlich erklären. 
Ansonsten gehen sie bei der Auftragsvergabe leer aus. „Damit wird, nachdem bereits im Mai ein Mindestlohn von 8,50 Euro für alle städtischen Beschäftigten beschlossen wurde, ein weiteres deutliches Zeichen gesetzt, dass keine Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnbereich unterstützt, die im Ergebnis zu Lasten der Sozialsysteme gehen“, teilt die Stadt Oldenburg mit. Die Neuregelung gilt zunächst für alle städtischen Ausschreibungen ab 10.000 Euro, die nicht binnenmarktrelevant sind.


Diese Entscheidung wurde im Vorgriff auf das Inkrafttreten des neuen Landesvergabegesetzes getroffen. Am 30. Oktober hat der Niedersächsische Landtag ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen, das am 1. Januar in Kraft treten wird. Dieses sieht vor, dass die Tariftreue- und Mindestlohnregelungen auch bei europaweiten Ausschreibungen gelten.

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