Kommunen unterstützen Grundgesetz-Änderung für Hitzeschutz

Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Ralph Spiegler (SPD), hat den Vorstoß von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) begrüßt, wonach künftig auch der Bund für Hitzeschutz zuständig sein soll.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Ralph Spiegler (SPD), hat den Vorstoß von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) begrüßt, wonach künftig auch der Bund für Hitzeschutz zuständig sein soll.

Spiegler sagte am Donnerstag im RBB-Inforadio, die Kommunen stünden finanziell mit dem Rücken zur Wand: „Es treffen jetzt zwei Dinge aufeinander – der Klimawandel auf der einen Seite, die Versäumnisse, was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, auf der anderen Seite.“ Wenn Hitzeschutz eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen sei, müsse der Bund einen Teil der Kosten übernehmen, so Spiegler: „Wir bemängeln ja immer und immer wieder, dass der Bund Aufgaben kreiert, aber nicht hinreichend gegenfinanziert. Gemeinschaftsaufgabe heißt: Der Bund beteiligt sich an den Kosten, die Länder und Kommunen zu tragen haben.“

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Als dringendste Aufgabe nannte Spiegler, die Trinkwasserversorgung zu sichern, unter anderem durch den Ausbau von Wasserspeichern, „und da reden wir von 800 Milliarden Euro, die wir brauchen in den nächsten zwanzig Jahren“. Die Sicherung der Trinkwasserversorgung sei das absolute Minimum, so Spiegler: „Wir haben oftmals noch das Problem, dass die Querverbundlösungen zwischen den Kommunen Nachholbedarf haben.“

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