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Hubig will Vorbereitung von Terrorfahrten strafrechtlich verfolgen

via dts Nachrichtenagentur

Vor der Bundestagsbefassung an diesem Freitag mit Strafrechtsanpassungen zur Terrorbekämpfung hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die Pläne von Union und SPD verteidigt.

„Es geht uns zum einen um terroristische Bedrohungen“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „In den letzten Jahren haben terroristisch motivierte Täter in mehreren Fällen Alltagsgegenstände für ihre Taten benutzt – Kraftfahrzeuge zum Beispiel oder Messer“

Schon die Vorbereitung einer solchen Tat oder ihre Androhung sollen künftig strafrechtlich verfolgt werden können. „Die Amokfahrt von Magdeburg und der Anschlag auf den Breitscheidplatz haben auf schreckliche Weise vor Augen geführt: Gerade Autos können – wenn sie als Waffe benutzt werden – verheerende Wirkung haben“, erklärte Hubig.

„Wir wollen außerdem die Strafen für Spionagetätigkeit erhöhen. Und wir wollen Terrorismusfinanzierung und die Einreise ausländischer terroristischer Kämpfer konsequent ahnden“, fügte die Bundesjustizministerin hinzu. „All das sind punktuelle Anpassungen im Strafrecht, die unseren Rechtsstaat wappnen gegen neue Bedrohungen“, so Hubig.

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