Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes freigegeben
Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben und den Landtag über die geplanten Änderungen unterrichtet. Dies teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.
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Mit dem Gesetzentwurf sollen wichtige rechtliche und organisatorische Voraussetzungen geschaffen werden, um den Rettungsdienst in Niedersachsen zukunftssicher weiterzuentwickeln und die Qualität der Notfallversorgung nachhaltig zu stärken.
Zu den wesentlichen Schwerpunkten des Gesetzentwurfs gehören die Einführung der digitalen Fallübergabe, die eine Verbesserung der Informationsqualität und eine Reduzierung von Medienbrüchen verspricht.
Dies soll dazu beitragen, dass sich Behandlungsabläufe beschleunigen und der Rettungsdienst von niedrigprioritären Einsätzen entlastet wird. Zudem wird die digitale Übermittlung relevanter Patientendaten zwischen den Rettungsleitstellen und dem Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung rechtssicher geregelt.
Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Qualitätssicherung im Rettungsdienst.
Die Träger des Rettungsdienstes werden verpflichtet, erforderliche Daten bereitzustellen, um die Qualitätsstandards kontinuierlich zu verbessern. Außerdem soll die Verantwortung für Intensivtransporte künftig beim Land liegen, um die Versorgung schwerstkranker Patienten weiter zu optimieren.
Die Novelle sieht zudem verbindliche Qualifikationsanforderungen für Notärzte vor, um einheitliche fachliche Standards zu gewährleisten.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur





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