Stadt Braunschweig schränkt Beregnung aufgrund niedriger Wasserstände ein
Die Stadt Braunschweig hat aufgrund der geringen Niederschläge eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus Brunnen und Oberflächengewässern zu Beregnungszwecken einschränkt. Dies teilte die Untere Wasserbehörde mit.
Die Regelung tritt am 1. Juli in Kraft und betrifft die Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen sowie öffentlichen und privaten Grünflächen, einschließlich Sportanlagen.
Die Beregnung ist täglich zwischen 12 und 18 Uhr bei Temperaturen über 20 Grad Celsius ab 11 Uhr untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind verdunstungsarme Bewässerungssysteme wie Tröpfchenbewässerung sowie die Bewässerung von Beeten und Bäumen mit Schlauch oder Brause.
Die Untersagung gilt sowohl für Wasserentnahmen aus Brunnen als auch für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.
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Die Untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass viele kleinere Gewässer bereits aufgrund der niedrigen Niederschläge und gesunkenen Grundwasserstände trocken gefallen sind. Der Abfluss der Oker liegt unter zwei Kubikmetern pro Sekunde, während der Abfluss der Schunter bei unter 0,5 Kubikmetern pro Sekunde liegt.
Die Grundwasserstände haben den Normalbereich unterschritten. Die Allgemeinverfügung ist bis zum 30. September gültig, sofern sie nicht vorher widerrufen wird.
dts Nachrichtenagentur
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