Eilantrag gegen Versammlungsverlegung in Osnabrück abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen Eilantrag gegen die Verlegung einer geplanten Versammlung am Nikolaiort abgewiesen. Die 5. Kammer bestätigte damit ihre frühere Rechtsauffassung, teilte das Gericht mit.
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Der Antragsteller wollte am 12. Juli eine Kundgebung auf dem Nikolaiort abhalten, die die Stadt Osnabrück jedoch an einen Alternativort verlegt hatte.
Bereits Ende Juni war ein ähnlicher Antrag des Veranstalters gescheitert. Gegen den aktuellen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Die Stadt Osnabrück hatte die Verlegung nach einem Kooperationsgespräch verfügt.
Der Veranstalter hatte daraufhin Klage eingereicht und parallel den nun abgelehnten Eilantrag gestellt.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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