Coronavirus: Die aktuelle Entwicklung in Oldenburg
28. August, 11.05 Uhr: Neue Regelungen zur Maskenpflicht und für Verkehrsunternehmen
Die Geltungsdauer der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (kurz Niedersächsische Corona-Verordnung) wurde bis einschließlich 14. September 2020 verlängert. Gegen die ursprünglich geplanten weiteren Lockerungen sprechen die nach wie vor recht hohen Infektionszahlen. Inhaltlich wurde die Verordnung zunächst nur in zwei Aspekten geändert. Weitere Änderungen zur Umsetzung der gestrigen bundesweiten Einigungen werden folgen.
Grundsätzlich muss sich jede Person überall dort, wo dies die Niedersächsische Corona-Verordnung vorsieht, an die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung halten. Einige Personengruppen sind allerdings aus gesundheitlichen Gründen von dieser Pflicht ausgenommen. Diese Personen müssen dies jetzt durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung, wie beispielsweise einen Schwerbehindertenausweis, nachweisen. Bislang wurde eine glaubhafte Darstellung als ausreichend angesehen.
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Die zweite Änderung der Verordnung verpflichtet Betreiberinnen und Betreiber von Verkehrsmitteln des Personenverkehrs dazu, ihre Fahrgäste durch Aushänge und mit Durchsagen auf die geltenden Pflichten hinzuweisen und für deren Einhaltung zu werben. Des Weiteren sollen sie innerbetrieblich sicherstellen, dass Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung persönlich angesprochen, angemessen zur Einhaltung ermahnt und bei Bedarf erforderliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Bus- und Bahnpersonal haben unabhängig von den Corona-Regelungen des Landes das Recht, Fahrgäste, die sich nicht an die Corona-Regeln halten, dazu aufzufordern das Verkehrsmittel am nächsten Bahnhof zu verlassen. Die Polizei oder das Ordnungsamt kann in Amtshilfe hinzugezogen werden, beispielsweise um beim nächsten Halt ein Bußgeld zu verhängen.
27. August, 16.26 Uhr: Neuer Bußgeldkatalog tritt in Kraft
Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hält, muss künftig mit deutlich höheren Bußgeldern als bislang rechnen. Der entsprechend aktualisierte Bußgeldkatalog ist heute in Kraft getreten. Hier die Verstöße und möglichen Bußgelder:
Fehlende Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen sie vorgeschrieben ist: 100 bis 150 Euro pro Person
Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen oder des Abstandsgebotes: 100 bis 400 Euro pro Person
Zusammenkunft oder Ansammlung von mehr als 10 Personen oder zwei Hausständen im öffentlichen Bereich: 150 bis 400 Euro für jede beteiligte Person
Hochzeitsfeiern, standesamtlichen Trauungen, Jubiläen, Taufen etc. mit mehr als 50 Personen: 300 bis 3000 Euro für die Veranlasserin / den Veranlasser
Besuche von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen: 150 bis 400 Euro für jede Besucherin / jeden Besucher
Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Quarantänepflicht bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses nach Einreise aus einem Risikogebiet: 500 bis 3000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person
Fehlende Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde nach der Einreise: 150 bis 2000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person
Besuch von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen vor dem Ablauf des 31.10.2020: 150 bis 400 Euro für jede beteiligte Person
Durchführung von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen, vor dem Ablauf des 31.10.2020: 3000 bis 20.000 Euro für die Veranstalterin / den Veranstalter
25. August, 16.58 Uhr: Aktuelle Zahlen
Im Landkreis Oldenburg gibt es zurzeit 38 registrierte mit dem Coronavirus infizierte Personen. In Oldenburg sind 19 Erkrankte bestätigt und im Ammerland 5.
25. August, 11.22 Uhr: Bitte nicht bei der KVN anrufen
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) weist ausdrücklich darauf hin, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVN am Telefon keine Auskünfte über Ergebnisse von Corona-Testungen in den Abstrichzentren für Reiserückkehrer geben können. Die Ergebnisse können ausnahmslos über den in den Testzentren mitgeteilten Weg in Erfahrung gebracht werden. Aktuell wird die KVN mit Anrufen „geflutet“.
17. August, 12.48 Uhr: Testzentren haben Betrieb aufgenommen
Wegen der zahlreichen Reiserückkehrer aus Risikogebieten und den Pflichttests können sich andere Reisende nicht mehr freiwillig in den Flughäfen testen lassen. In Niedersachsen wurden zehn Testzentren eingerichtet, eines in Oldenburg. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat ihr landesweites Online‐Buchungssystem für Corona‐Tests freigeschaltet. Die Termine werden in einem Zeitrahmen von 72 Stunden vergeben – danach verfällt ohnehin der Anspruch für Rückkehrer aus dem Ausland auf einen kostenlosen Test. Die Eingabemaske erlaubt auch die Terminreservierung für mehrere Personen, also etwa eine ganze Familie. Das System zeigt an, welche Termine innerhalb des 72‐Stunden‐Zeitrahmens verfügbar sind. Über eine Karte werden dem Buchenden der Anfahrtsweg zum Testzentrum beschrieben und Erläuterungen zum Testablauf an die Hand gegeben. Eine Testung in einem der Testzentren setzt zwingend eine Terminbuchung über das System voraus. Die Probenentnahmen sind eng zeitgetaktet – wer ohne Anmeldung kommt, hat nicht die Möglichkeit, zwischendurch „drangenommen“ zu werden.
Das Anmeldesystem ist unter www.kvn.de/coronatest aufrufbar.
7. August, 15.19 Uhr: Weitere Infektionen in Schlachtbetrieb
Bei den täglichen Testungen in einem Schlachtbetrieb in der Gemeinde Großenkneten sind in den vergangenen zwei Tagen weitere Infektionen mit dem Corona-Virus Sars-Cov-2 festgestellt worden. Bei den über 2300 durchgeführten Tests an zwei Tagen gab es insgesamt acht positive Testergebnisse. Vier Personen sind im Landkreis Oldenburg wohnhaft. Die übrigen vier Personen wohnen im Landkreis Cloppenburg.
6. August, 16.17 Uhr: Neue Fallzahlen aus dem Landkreis Oldenburg
Im Landkreis Oldenburg gibt es drei neue Infektionen mit dem Corona-Virus. Diese neuen Fälle stehen nicht im Zusammenhang mit dem Schlachtbetrieb aus der Gemeinde Großenkneten. Die Gesamtzahl der registrierten Infektionen beträgt aktuell 371 bestätigte Fälle. Davon gelten aktuell 327 Personen wieder genesen.
Elf Personen sind verstorben. Somit gibt es aktuell 33 registrierte an Covid-19 erkrankte Personen. In Quarantäne befinden sich derzeit 170 Personen.
Bei den aktuell 33 Erkrankten handelt es sich um Personen aus den Gemeinden Ganderkesee (2) Großenkneten (18), Hude (1) und Wardenburg (2) sowie der Stadt Wildeshausen (10).
6. August, 14.53 Uhr: Testpflicht für Reiserückkehrer
Zu der vom Bund beschlossenen Testpflicht für Einreisende aus internationalen Risikogebieten sagt Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann: „Das Virus reist mit. Das zeigen die ersten freiwilligen Tests der vergangenen Tagen. Deswegen ist es wichtig, dass auf die freiwillige Regelung jetzt die Pflicht zum Testen folgt. Wer in ein Risikogebiet reist, trägt eine besonders große Verantwortung – nicht nur für sich und seine eigene Gesundheit, sondern auch für alle anderen Menschen in seinem Umfeld! Es sind nur zwei Anrufe erforderlich: einer bei der Hausarztpraxis, um einen Testtermin zu vereinbaren, und ein Anruf beim Gesundheitsamt, um seine Ankunft zu Hause zu melden.“
6. August, 14.45 Uhr: Kontrolle an Seen
Die Stadtverwaltung bittet alle Besucherinnen und Besucher des Bornhorster Sees und des Blankenburger Sees, die wegen der Corona-Pandemie geltenden Abstands- und Hygieneregeln nicht außer Acht zu lassen. Nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung dürfen sich am See Gruppen von höchstens zehn Personen ohne Abstandsregelungen aufhalten. Zu weiteren Personen ist am Strand und am Ufer eine Distanz von mindestens eineinhalb Metern zu wahren. Die Einhaltung dieser Regelungen wird in den nächsten Tagen verstärkt durch das Ordnungsamt und die Polizei kontrolliert. Sollten sich Verstöße häufen und es durch eine Überfüllung am Strand und an den Badestellen zu unkontrollierbaren Situationen kommen, behält sich die Stadtverwaltung eine Zugangsbegrenzung und als letztes Mittel auch eine Sperrung der Seen vor.
5. August, 18.27 Uhr: Neue Infektionen in einem Schlachtbetrieb
In einem Schlachtbetrieb in der Gemeinde Großenkneten gibt es Infektionen mit dem Corona-Virus Sars-Cov-2. Dies hat ein durchgeführtes engmaschiges Screeningverfahren ergeben. Insgesamt wurden bei über 1.000 durchgeführten Testungen 20 Infektionen mit dem Corona-Virus festgestellt, wovon 16 Personen im Landkreis Oldenburg wohnhaft sind. Je zwei positiv Getestete sind wohnhaft in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta.
5. August, 11.17 Uhr: Corona-Testzentren werden für Urlaubsrückkehrer neu eröffnet
Nach der Entscheidung der Bundesregierung, Urlaubsrückkehrern aus dem Ausland kostenlose freiwillige Corona-Tests zu ermöglichen, wird die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) an elf Standorten in Niedersachsen Corona- Testzentren einrichten oder wiedereröffnen, darunter Oldenburg und Wilhelmshaven. Die Testzentren haben die Aufgabe, symptomlose Patienten, die von einer Auslandsreise zurückkehren, auf deren Wunsch auf eine mögliche Corona-Infektion zu testen. Reiserückkehrer haben innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr Anspruch auf einen kostenlosen Test.
Derzeit müssen sich Personen, die sich testen lassen möchten, mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen. Der Arzt entscheidet dann, ob er die Testung selbst durchführt oder einen Testtermin in einem der Testzentren organisiert. Da mit einer erheblichen Nachfrage nach Test zu rechnen ist, will die KVN demnächst bei den Zentren ein Direktbuchungssystem einrichten, um die Praxen vor einem Ansturm Testwilliger zu bewahren. Auch die Testergebnisse sollen später im Falle eines negativen Ergebnisses online übermittelt werden.
3. August, 18.19 Uhr: Fallzahlen aus Niedersachsen
14.555 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) gemeldet worden. Insgesamt 653 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet. Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 13.320 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht 91,5 Prozent.
In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 174 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 140 Erwachsene auf Normalstationen, 33 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 16 Erwachsene beatmet werden, ein Patient per ECMO. Ein Kind wird im Krankenhaus auf einer Normalstation behandelt.
3. August, 18.16 Uhr: Fallzahlen aus Oldenburg
Aktuell gibt es in Oldenburg weiterhin 6 Infizierte. In den vergangenen Wochen wurden insgesamt 255 infizierte Menschen registriert. Davon sind 247 genesen, zwei Personen sind verstorben. Insgesamt mussten 1522 Personen in Quarantäne, 40 sind es aktuell und 1482 konnten bereits entlassen werden.
3. August, 18.14 Uhr: Fallzahlen aus dem Landkreis Oldenburg
Die Gesamtzahl der registrierten Infektionen beträgt aktuell 361 bestätigte Fälle. Davon gelten aktuell 327 Personen wieder genesen. 11 Personen sind verstorben. Somit gibt es aktuell 23 registrierte an Covid-19 erkrankte Personen. In Quarantäne befinden sich derzeit 82 Personen. Bei den aktuell 23 Erkrankten handelt es sich um Personen aus den Gemeinden Ganderkesee (1) Großenkneten (11) und Hude (1) sowie der Stadt Wildeshausen (10). In den Gemeinden Dötlingen, Hatten und Wardenburg sowie der Samtgemeinde Harpstedt gibt es derzeit keine nachgewiesenen Erkrankten.
3. August, 18.12 Uhr: Fallzahlen aus dem Landkreis Ammerland
Aktuelle gibt es in Wiefelstede eine Neuinfizierung. 11 Menschen sind im Ammerland insgesamt betroffen, 13 in Quarantäne.
1 Kommentar
Wie kann man so weltfremd sein, Schulen, Kindergärten, Supermärkte nicht zur kritischen Infastruktur zu zählen @Land Niedersachsen ?
Diese absurde Einteilung führt jetzt dazu, das Betreuungen für Kinder gesucht werden, obwohl es die Einrichtungen doch gibt. Schulen und Kindergärten sollen doch sowieso einen Notdienst bereit stellen, warum nicht auch für die Kinder von Betreuungskräften?
Schwachsinn im Quadrat.
Regierungsmitglieder haben diese Probleme natürlich nicht … Beamte auch nicht, nur Arbeiter und Angestellte, die dafür ihren Urlaub und ihre Überstunden aufbrauchen. Deutschland ist eine 2 Klassen Gesellschaft …
„Die Notbetreuung soll vor allem dazu dienen, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen Bereich,
Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.“