Niedersachsen

Bürgerbegehren zum Erhalt der Grundschule Bremke abgewiesen

via dts Nachrichtenagentur

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat die Klage der Initiatorinnen des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Grundschule Bremke abgewiesen. Dies teilte das Gericht mit.

Die Klägerinnen hatten die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch die Gemeinde Gleichen feststellen lassen wollen.

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Der Rat der Gemeinde Gleichen änderte im Dezember die Schulbezirkssatzung, sodass ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2025/26 nur noch Schulbezirke für drei Grundschulen bestehen. Die Grundschule Bremke hatte dadurch keinen eigenen Schulbezirk mehr und nahm ab dem Schuljahr 2025/26 keine Schüler der 1. Klasse mehr auf.

Das Bürgerbegehren richtete sich gegen die Entscheidung, die Grundschule Bremke aufzugeben, und wurde im März mit der erforderlichen Anzahl an Unterstützungsunterschriften eingereicht.

Die Klage wurde aus zwei Gründen abgewiesen. Zum einen erfüllte das Bürgerbegehren nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Begründung.

Zum anderen war das Ziel des Bürgerbegehrens, die Grundschule Bremke zu erhalten, rechtlich nicht mehr erreichbar, da die Schule ab dem Schuljahr 2026/27 nicht mehr existiert. Die Klägerinnen hatten es versäumt, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Zulassung des Bürgerbegehrens zu beantragen.

dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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