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Wirtschaftsminister beraten über Lage der Solo-Selbstständigen

Fliesenleger, über dts Nachrichtenagentur

Bremen (dts Nachrichtenagentur) – Die Wirtschaftsminister der Länder und des Bundes beraten am Donnerstag über weitere Hilfen für Solo-Selbstständige. Die Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, die Bremer Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke), habe dazu eine Schaltkonferenz angesetzt, zu der auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eingeladen sei, berichtet das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf eigene Informationen. Hintergrund ist, dass die Länder bei den Soforthilfen für Solo-Selbstständige aus den Corona-Hilfsprogrammen dringenden Nachbesserungsbedarf sehen.

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Die Situation vieler Solo-Selbstständiger sei „dramatisch“, sagte Vogt der Zeitung. „Wenn Aufträge wegbrechen und bei den oft eher geringen Umsätzen nichts angespart werden konnte, sind viele Existenzen in Deutschland bedroht“, so die Linken-Politikerin weiter. Daher halte sie mehr Unterstützung durch den Bund für „zwingend erforderlich“. Sie hoffe sehr, „dass Wirtschaftsminister Altmaier diese Notlage erkennt und eine wirksame Unterstützung von Solo-Selbständigen im Bundesprogramm gewährleistet“, sagte die Bremer Wirtschaftssenatorin. Vogt hat sich im Vorfeld der Schaltkonferenz zusammen mit dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) in einem gemeinsam verfassten Brief an Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gewandt. Viele Künstler, freie Journalisten, Dozenten, Trainer und andere Solo-Selbstständige beklagten, dass sie unter „erheblichen Umsatzeinbrüchen bis zum Totalausfall leiden, aber fast keine betrieblichen Sach- und Finanzaufwendungen geltend machen können“, heißt es in dem Schreiben, über welches das „Handelsblatt“ berichtet. Man sei „tagtäglich mit Hunderten von verzweifelten Zuschriften konfrontiert, die beklagen, dass die Soforthilfe sich zwar ausdrücklich an Sie als Solo-Selbstständige wendet, sie aber dann letztlich doch unberücksichtigt lässt“, heißt es in dem Brief weiter. Bislang gilt der Vorbehalt des Bundes, dass das Soforthilfeprogramm nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts, sondern nur für betrieblich veranlasste Kosten ausgezahlt werden dürfe. Pinkwart und Vogt bringen jetzt in ihrem Brief ein „Optionsmodell“ ins Spiel. Nach ihrer Vorstellung sollten Solo-Selbstständige wählen können, ob sie zur Sicherung ihrer Lebenshaltungskosten das Soforthilfeprogramm oder die Grundsicherung nutzen wollen.

Foto: Fliesenleger, über dts Nachrichtenagentur

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