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Übergangsfrist für Tierhaltungskennzeichnung wird verlängert

via dts Nachrichtenagentur

Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird bis zum 1. März 2026 verlängert. Damit sollen die Bundesländer und Lebensmittelunternehmer mehr Zeit zur Umsetzung bekommen, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Mittwoch mit.

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt. Sie soll vor allem Transparenz schaffen. „Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung muss vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren“, sagte Agrarminister Alois Rainer (CSU). „Die Länder, die das Gesetz am Ende umsetzen und kontrollieren, brauchen noch etwas Zeit.“

Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Sie gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Dies gilt sowohl für vorverpackte als auch für nicht vorverpackte Ware im Lebensmitteleinzelhandel, in den Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel. Lebensmittel aus dem Ausland können freiwillig gekennzeichnet werden.

Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung sollte ursprünglich zum 1. August 2025 greifen. Nun wird diese Frist bis zum 1. März 2026 verlängert. Eine freiwillige Kennzeichnung vor dem 1. März 2026 bleibt weiterhin möglich. Die Agrarministerkonferenz hatte eine Verlängerung der Übergangsfrist erbeten.

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