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Städtetag lehnt generelles Böllerverbot an Silvester ab

Feuerwerk, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Städtetag ist gegen ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk. „Ein solches Verbot ist nicht nötig“, sagte Städtetag-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).

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Dedy verwies auf die Tradition und sagte: „Silvesterfeuerwerk gehört für viele Menschen zum Jahreswechsel dazu.“ Damit stellte er sich gegen die Polizeigewerkschaften DPolG und GdP, die zuvor ein generelles Böllerverbot an diesem Silvesterfest gefordert und dies sowohl mit der Corona-Lage wie auch Sicherheitsfragen begründet hatten. Dedy hält diese Argumente nicht für überzeugend und sagte: „Noch ist es zu früh, um die Corona-Lage einzuschätzen, die uns zu Weihnachten und Silvester bevorsteht.“ Dennoch spreche vieles dafür, das Zünden von Knallern und Raketen nach Bedarf vor Ort einzuschränken. Wo Feuerwerk verboten werden sollte, könnten die Städte am besten vor Ort entscheiden. Der Hauptgeschäftsführer des Städtetages verwies aber auf die Umweltbelastungen durch Feuerwerk. Jedes Jahr würden durch Feuerwerk unnötige Umweltbelastungen entstehen und viele Tiere verschreckt. Die Städte plädierten deshalb dafür, die Belange des Tier- und Naturschutzes in die Regelungen der Ersten Sprengstoffverordnung aufzunehmen. „Die Regelungen sollten insgesamt klarer gefasst werden. Das kann helfen, die Anwendung der Verordnung zu erleichtern“, sagte Dedy. Der Vizefraktionschef der CDU im Bundestag, Thorsten Frei, hält ebenfalls ein erneutes bundesweites Böllerverbot für zu weitgehend. „Angesichts des Auslaufens der epidemischen Lage und der aktuellen Impfquote wäre ein solches Verbot ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte.“ Beim Jahreswechsel 2020/2021 hatte es wegen der Corona-Pandemie ein deutschlandweites Verkaufsverbot von Feuerwerk gegeben. Das Böllern auf öffentlichen und belebten Plätzen war verboten, und sämtliche öffentlichen Feuerwerke wurden gestrichen.

Foto: Feuerwerk, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    8. November 2021 um 5.00 — Antworten

    „Beim Jahreswechsel 2020/2021 hatte es wegen der Corona-Pandemie ein deutschlandweites Verkaufsverbot von Feuerwerk gegeben.“

    Falsch. Es wurden Feuerwerkskörper wie gewohnt verkauft und auch in meinem Umfeld flogen Raketen in den Himmel. Im Übrigen hatte ich mich selbst mit elektronichem Ersatz eingedeckt, „Raketen“, die man mit ner Zwille abschießt und die dann beim herabfallen mit LEDs blinken und um die eigene Achse drehen. Macht sich ganz gut und ist über Jahre wiederverwendbar, so weit man sie wieder findet. Mir ist nicht eine abhanden gekommen – und sie unterliegen keinerlei Beschränkungen, so daß man sie auch zu anderen Festen verwenden kann – und darf.

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