Städtetag drängt auf Kehrtwende in Wohnungsbaupolitik

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe, drängt auf eine Kehrtwende in der Wohnungsbaupolitik. „In Deutschland könnte reichlich gebaut werden, wenn die wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen stimmen“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“.
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Denn die Kommunen hätten ihre Hausaufgaben gemacht: „Mehr als 800.000 von den Städten und Landkreisen genehmigte Wohnungen warten derzeit darauf, gebaut zu werden.“ Lewe fügte hinzu, dass es noch „einige Stellschrauben“ gebe, an denen man drehen könne: „Vor allem muss die Handlungsfähigkeit der Städte gestärkt werden.“ Wenn die Städte Grundeigentümer seien, könnten sie dafür sorgen, dass ein angemessener Anteil an bezahlbarem Wohnraum entstehe und auch dauerhaft erhalten bleibe. „Das wirkt sich auch dämpfend auf die Bodenpreise aus.“
Hierzu müsste das Vorkaufsrecht beispielsweise auf alle Grundstücke in der Kommune ausgeweitet werden, so der Städtetagspräsident. „Außerdem dürfen gut erschlossene, aber nicht genutzte Grundstücke in zentraler Lage der Städte nicht länger brachliegen: Bei der anstehenden Novelle des Baugesetzbuchs sollte das Baugebot vereinfacht und praxisgerecht ausgestaltet werden, sodass die Städte es leichter anwenden können.“ Die Städte strebten zwar grundsätzlich an, Bauland „im Schulterschluss mit Grundstückseigentümern und Projektträgern zu entwickeln“, wenn das aber nicht gelinge, müssten die Städte dennoch handeln können. Zudem brauchten die bauwilligen Wohnungsbauunternehmen Erleichterungen bei der Finanzierung ihrer Vorhaben, fügte Lewe hinzu.
„Dazu gehören vielleicht weniger steuerliche Abschreibungen als vielmehr Investitionszuschüsse, wenn sie Wohnungsbau für Zielgruppen mit geringen und mittleren Einkommen bauen.“ Die Baukosten müssten derweil deutlich sinken, die Standards müssten „kritisch überprüft“ werden, sagte der Oberbürgermeister von Münster.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Hochhaus-Baustelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
1 Kommentar
Soweit ich das beurteilen kann, ist allein der Vorschlag, das Vorkaufsrecht auszuweiten, wirklich neu. Der Vorschlagende verrät leider nicht, mit welchem Geld und welchem Personal die Städte ein solches Verfahren vollziehen sollen. Gleichwohl ist eher das Enteignungsrecht anzupassen. Vor allem besteht aber die Frage, was dann mit den so erworbenen Grundstücken geschehen soll. Auch bei dem immer wieder auftauchenden Vorschlag der Standardreduzierung bleibt die Frage: welche sind gemeint? Ohne Konkretisierung bleibt das Populismus. Bei alledem ist zu berücksichtigen, dass das Planungsrecht Sache des Bundes und das Baurecht Sache der Länder ist. Da gehen die Vorschläge gerne mit den Zuständigkeiten nicht überein. Alles in allem, mit unstrukturierten Additionen wird sich kaum was ändern.