SPD lehnt Priens Plan zur Kürzung des Unterhaltsvorschusses ab

SPD lehnt Priens Plan zur Kürzung des Unterhaltsvorschusses ab

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die SPD will säumige Unterhaltspflichtige künftig stärker zur Kasse bitten. Zugleich lehnt sie den Vorstoß von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) zur Kürzung des staatlichen Unterhaltsvorschusses für Jugendliche ab 16 Jahren ab. Das geht aus einer Vorlage hervor, die das SPD-Bundespräsidium an diesem Montag beschließen will und über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.

„Wir wollen den Druck auf Unterhaltssäumige erhöhen, staatliche Kapazitäten für den Rückgriff ausbauen und Verfahren deutlich effizienter machen“, heißt es darin. Die SPD wendet sich damit gegen die Absenkung der Altersgrenze für den Vorschuss, die Familienministerin Prien aus Kostengründen angekündigt hatte.

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Die vorgeschlagenen Kürzungen durch die Absenkung der Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre – das Alter, bis zu dem der Staat Unterhaltsvorschuss für Jugendliche leistet – würden vor allem zulasten von Jugendlichen gehen, heißt es in dem SPD-Papier. Eine Reform müsse stattdessen die in die Pflicht nehmen, die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden: zahlungssäumige Elternteile.

Dafür schlägt die SPD mehrere konkrete Maßnahmen vor. Die Pfändungsfreigrenze – also der Betrag, der Schuldnern trotz Einzugs des Unterhalts noch zur Sicherung ihres Existenzminimums bleiben muss – soll so ausgestaltet werden, dass weniger Unterhaltspflichtige als zahlungsunfähig gelten. Zudem soll die Verjährungsfrist für Rückforderungen deutlich verlängert werden. Drei Jahre seien angesichts der Realität vieler Verfahren zu kurz.

Auch bei Vermögen will die SPD ansetzen. Wer trotz erheblicher Unterhaltsschulden neue Fahrzeuge, Boote oder Immobilien auf seinen Namen zulasse, müsse mit staatlichen Einschränkungen rechnen. Unterhaltsschulden sollen zudem künftig direkt an die Schufa gemeldet werden, die gegenüber Dritten Auskunft zur Kreditwürdigkeit von Personen gibt.

Zudem soll das Strafrecht verschärft werden: In Paragraf 170 des Strafgesetzbuchs soll die Gefährdungsklausel gestrichen werden, sodass ein Unterhaltsschuldner nicht mehr allein deshalb straffrei ausgeht, weil der andere Elternteil oder der Staat die Finanznotlage des Kindes abgewendet hat.

„So kann es nicht weitergehen. Eine Reform ist überfällig“, heißt es in dem Papier. Aber: Kinder und Jugendliche dürften nicht dafür bestraft werden, dass ein Elternteil seine Verantwortung verweigere.

Hintergrund der Debatte sind stark gestiegene Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss. Sie haben sich nach Angaben der SPD in den vergangenen zehn Jahren fast vervierfacht. Zugleich holt der Staat bislang nur rund 17 Prozent der ausgezahlten Mittel von den Unterhaltspflichtigen zurück. CDU/CSU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Rahmenbedingungen für den Unterhaltsrückgriff zu verbessern.

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