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Richterbund kritisiert Lindners Pläne zur Geldwäsche-Bekämpfung

Justizzentrum (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Deutsche Richterbund übt scharfe Kritik an den Plänen von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zur Bekämpfung von Geldwäsche. „Von dem hochgesteckten politischen Ziel, den Weg für eine verwaltungsrechtliche Einziehung verdächtiger Vermögenswerte abseits des Strafrechts zu ebnen, ist nicht viel übrig geblieben“, sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, der „Welt“ (Montagsausgabe).

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Aus Sicht des Berufsverbands der Richter und Staatsanwälte bekommen die Ermittler mit dem sogenannten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) „ein eher stumpfes Schwert“ in die Hand. „Ein signifikanter Mehrwert für die Kriminalitätsbekämpfung ist trotz des erheblichen Aufwands, den der Bundesfinanzminister mit dem neu einzurichtenden Ermittlungszentrum betreibt, kaum zu erwarten“, sagte Rebehn.

Auch bei der Gewerkschaft der Polizei hält man den Inhalt des Referentenentwurfs, der Ende April an Verbände und Länder ging, für „kaum tauglich bis untauglich, die Finanzkriminalität wirksam zu bekämpfen“, wie der für die Bezirksgruppe Zoll zuständige Vorsitzende Frank Buckenhofer in seiner Stellungnahme schreibt, über die die „Welt“ berichtet. Das Gesetz werde den einen oder anderen Achtungserfolg hervorbringen, aber keinen Mehrwert für die deutsche Sicherheitsarchitektur.

Ähnlich sieht dies Thomas Liebel, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ): „Wir hätten uns mehr erwartet als diese durch das Bundesjustizministerium weichgespülte Fassung, die als zahnloser Tiger erscheint“, sagte er. Aus seiner Sicht führt das neue Gesetz sowohl bei den Fahndern des Zolls als auch den Staatsanwaltschaften vor allem zu einem großen Mehraufwand.

Vorgesehen ist, dass eine Spezialeinheit beim neuen Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität eingerichtet wird. Sie soll erstmals klären können, woher verdächtige Vermögensgegenstände stammen, noch bevor ein Strafverfahren gegen eine Person eingeleitet wurde. Gebe es den Verdacht auf Geldwäsche, könne vom Eigentümer Auskunft über die Herkunft der Mittel verlangt werden, heißt es in dem Referentenentwurf. Eine Pflicht zur Mitwirkung soll es aber nicht geben. Auch eine direkte Einziehung von verdächtigen Vermögensgegenständen ist nicht vorgesehen.

Dies stößt nicht nur bei Ermittlungsstellen auf Kritik: Ein Gesetz, das die Mitwirkung von Verdächtigen am rechtsstaatlichen Abschöpfen ihres Vermögens voraussetzt, klinge „lebenspraktisch betrachtet fast nach Humor“, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU). Gerade beim Fall des jungen Leistungsbeziehers mit seinem Luxussportwagen, der offiziell nicht straffällig, aber objektiv auch nicht in der Lage sei, eine sechsstellige Kaufsumme zu berappen, bringe eine solche Rechtsgrundlage nichts. „Wir brauchen eine echte Beweislastumkehr: Der Mann sollte den Ermittlern erklären müssen, wie er sich ohne legales Einkommen einen Luxuswagen leisten kann“, so Optendrenk.

Im Finanzministerium räumte man Anpassungsbedarf an dem Entwurf ein. „Ziel der weiteren Abstimmung ist es, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen gemeinsam einen Entwurf zu erarbeiten, der die von der Praxis aufgeworfenen Probleme adressiert“, teilte das Finanzministerium auf Anfrage der Zeitung mit.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Justizzentrum (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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