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Richter erwarten über 100.000 Stunden Arbeit wegen Cannabisgesetz

Amtsgericht Kreuzberg (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Deutsche Richterbund hat seinen Widerstand gegen das Cannabis-Gesetz mit neuen Zahlen untermauert. Mit der geplanten Amnestieregelung kämen mehr als 100.000 Stunden Arbeit allein auf die Staatsanwaltschaften zu, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).

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Bundesweit müssten mehr als 200.000 Strafakten nochmals überprüft werden. „Bereits die erste Sichtung dieser Akten auf amnestiefähige Vergehen dauert durchschnittlich 30 Minuten pro Fall“, so Rebehn. „Danach beginnt die Arbeit erst richtig, weil in den herausgefilterten Verfahren zum Beispiel Beteiligte anzuhören, Vollstreckungen zu ändern und Betroffene aus der Haft zu entlassen sind.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wolle „ein Bürokratiemonster von der Kette lassen, das Dutzende neue Ordnungswidrigkeiten einführt, die nach Einsprüchen Betroffener vielfach wieder vor den Gerichten landen“, kritisierte der Richterbund-Geschäftsführer. „Das Gesetz ist gespickt mit zahlreichen Auflagen für den Anbau von Cannabis und mit aufwendig zu kontrollierenden Abstandsregeln, Konsumverbotszonen oder Konsumverbotszeiten.“ Polizei, Ordnungsbehörden und Gerichte dürften mit einer Flut von Zweifels- und Streitfragen konfrontiert werden.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Amtsgericht Kreuzberg (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. W. Lorenzen-Pranger
    21. März 2024 um 4.57 — Antworten

    Ja – und? Sie haben doch die Kompliziertheit der Urteile selbst geschaffen, dann sollen sie eben auch selbst sehen, wie sie aus dem Irrsinn wieder raus kommen. Übrigens – „Drogen“ nehmen die Leute freiwillig, ihr Dummschwätzer.

    • W. Lorenzen-Pranger
      21. März 2024 um 13.50 — Antworten

      Wars bei Schiller eigentlich die Tollkirsche oder der Stechapfel, was ihn da zu den Räubern inspirierte? Das Premierenpublikum lag sich nach der Premiere jedenfalls weinend in den Armen – war wohl für die damalige Zeit ein richtiger Geniestreich. Bei Goethe weiß man ja, es war das Laudanum, also das Opium z.B. „Du siehst mit diesem Trank im Leibe Helenen bald in jedem Weibe“.(Faust I)
      Deswegen war der Absinth ja in Deutschland lange verboten, da soll ja auch mal Opium drin gewesen sein.
      Wann wird eigentlich jeder Fliegenpilz in der Natur festgenommen? Ich könnte weiter aufzählen, aber die meisten der heimischen „Stoffe“ sind eben doch erheblich gefährlicher als Cannabis…

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