Otte: Bußgelder bei Fragebogen-Verweigerung nur letztes Mittel
Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Henning Otte (CDU), sieht Sanktionen für 18-jährige Männer, die Antworten auf den Fragebogen zum neuen Wehrdienst trotz gesetzlicher Pflicht verweigern, nur als letztes Mittel.
„Der Fragebogen ist keine Einberufung, sondern zunächst eine Auskunft“, sagte Otte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Die Abläufe für den neuen Wehrdienst seien durch das Parlament und die Bundesregierung gesetzlich klar geregelt. Wer in Deutschland Rechte und Pflichten wahrnehme, sollte daher auch bereit sein, auf staatliche Schreiben zu reagieren. Otte fügte hinzu: „Nach ausführlicher Information und angemessenen Fristen dürfen Bußgelder nur das letzte Mittel sein.“ Entscheidend bleibe, junge Menschen durch „Transparenz und Attraktivität“ vom Dienst für das Land zu „überzeugen“, nicht durch Sanktionen.
Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Erndl, sagte dem RND: „Ordnungswidrigkeiten – dazu gehört auch das Nichtausfüllen oder Nichtzurücksenden des Fragebogens zum Wehrdienst – müssen angemessen und verhältnismäßig geahndet werden.“ Es liege nun an der Exekutive, die gesetzlich festgeschriebenen Maßnahmen durchzusetzen. Am Ziel, dass alle Männer diese Pflicht erfüllen, müsse „selbstverständlich“ festgehalten werden.
Nach letzten offiziellen Zahlen des Verteidigungsministeriums haben 86 Prozent der bisher angeschriebenen jungen Männer innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen geantwortet – und insgesamt 91 Prozent nach der ersten Ermahnung. Damit bleiben 9 Prozent und schätzungsweise 10.000 junge Männer übrig, die zu einer Antwort offenbar nicht bereit sind. Das Verteidigungsministerium sieht in diesen Fällen ein Bußgeld von 250 Euro vor.
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dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur





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