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Menschenrechtsbeauftragte: Besonderer Corona-Schutz für Inhaftierte

Auswärtiges Amt, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Menschenrechtsbeauftragte Bärbel Kofler appelliert an alle Verantwortungsträger, die Warnungen internationaler Organisationen ernst zu nehmen und die Corona-Schutzpflichten besonders für Inhaftierte zu beachten. „Die Situation in vielen Gefängnissen weltweit ist prekär: Viele Menschen leben dort auf engstem Raum zusammen – häufig in überfüllten Zellen“, sagte Kofler am Donnerstag. Gleichzeitig sei die medizinische Ausstattung oft schlechter als in zivilen Krankenhäusern.

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„Es mangelt an Schutzkleidung und Masken, aber auch an medizinischem Personal und Kapazitäten für Krankentransporte in zivile Krankenhäuser.“ Daher rät Kofler dazu, Maßnahmen der WHO und der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) umzusetzen – so beispielsweise die Entlassung auf Bewährung für ausgewählte Verurteilte. Damit solle „eine unkontrollierbare Ausbreitung des Virus in Gefängnissen“ verhindert werden. „Auch muss sichergestellt werden, dass Personen im Freiheitsentzug und ihre Angehörigen verlässlich über die getroffenen Maßnahmen informiert werden“, sagte die Menschenrechtsbeauftragte.

Foto: Auswärtiges Amt, über dts Nachrichtenagentur

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