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Magdeburger Attentäter sollte 2013 in Psychiatrie eingewiesen werden

via dts Nachrichtenagentur

Das Rechtsmedizinische Institut der Universität Rostock hat bereits am 23. Mai 2013 die „sofortige Einweisung“ des Magdeburger Attentäters in eine psychiatrische Klinik empfohlen. Das steht in einem Schreiben der Kriminalpolizeiinspektion Rostock, über das die „Welt am Sonntag“ berichtet. Der Arzt aus Saudi-Arabien war am 20. Dezember 2024 mit einem Auto durch den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast, hatte sechs Menschen getötet und mehr als 300 verletzt.

Das Schreiben der Polizei Rostock war an den Fachdienst Gesundheit des Landkreises Vorpommern-Rügen gerichtet. Der spätere Attentäter hatte von 2011 bis 2016 in Stralsund gewohnt und 2014 seine Facharztausbildung zum Psychiater abgeschlossen. Zuvor war er vom Amtsgericht Rostock zu einer Geldstrafe von 900 Euro wegen Störung des öffentlichen Friedens und der Androhung von Straftaten verurteilt worden.

In dem Schreiben heißt es, er habe Mitarbeitern der Ärztekammer von Mecklenburg-Vorpommern wegen eines Streits über seine Zulassung mit einer Handlung gedroht, die „international Beachtung finden wird“. Dabei habe er auf den Anschlag in Boston im April 2013 verwiesen, bei dem drei Menschen durch Sprengsätze gestorben waren.

Weiter heißt es in dem Papier, dass bei der Durchsuchung seiner Wohnung Anabolika, Cortison und das starke Schmerzmittel „Tramadol“ aus der Gruppe der Opioide gefunden worden seien. Zudem habe er gegenüber einem Mitarbeiter des Landesprüfungsamtes für Heilberufe die Einnahme von Psychopharmaka eingeräumt, der bei dem späteren Attentäter den Verdacht auf eine Psychose diagnostiziert habe. Öffentlich bekannt war bisher lediglich, dass die Polizei den Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Vorpommern-Rügen gebeten hatte, aktiv zu werden.

Obwohl es Alarmzeichen gab, wurde der spätere Attentäter damals nicht aus dem Verkehr gezogen. Eine Sprecherin des Landkreises Rügen-Vorpommern sagte auf Anfrage der „Welt am Sonntag“, die im Rahmen der Tätigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes gewonnenen Erkenntnisse unterlägen der Schweigepflicht. „Das betrifft auch Informationen zu medikamentöser Behandlung, psychiatrischer Diagnostik oder psychischen Einschätzungen.“ Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes würden keine personenbezogenen oder gesundheitsbezogenen Daten an die Presse weitergegeben.

Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern teilte mit, dass aufgrund des Zeitablaufes keine Akten in den zentralen Systemen der Polizei vorliegen würden. Detailliertere Informationen seien nicht mehr verfügbar.

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dts Nachrichtenagentur

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