Lemke besteht auf Entschädigung bei Zugverspätungen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) und Verbraucherschützer setzen sich weiterhin für eine Entschädigung von Bahnfahrenden bei Verspätungen ein, auch wenn diese durch die Priorisierung von Güterzügen entstanden sind. „Mir ist wichtig, dass die Beeinträchtigungen für Fahrgäste so gering wie möglich gehalten werden und dass sie bei Problemen schnell und unbürokratisch entschädigt werden“, sagte Lemke den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).
Anzeige
Auch die Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) macht sich dafür stark, dass die Entschädigungsansprüche gemäß der Europäischen Bahngastrechteverordnung eingehalten werden müssen. „Diese dürfen in keiner Weise beeinträchtigt oder ausgehebelt werden“, sagte Ramona Pop den Funke-Zeitungen. Die Bundesregierung will Energietransporten auf der Schiene – wie Kohle und Öl – in den nächsten sechs Monaten Vorfahrt vor Personenzügen einräumen, um die Versorgung von Kraftwerken mit Brennstoffen zu gewährleisten und den Betrieb von Raffinerien und Stromnetzen zu gewährleisten. Das hatte das Kabinett diese Woche beschlossen. „Die derzeitige Energiekrise verlangt von allen besondere Kraftanstrengungen“, sagte Ministerin Lemke. Die Priorisierung der Energie-Güterzüge könne zu Verspätungen und Zugausfällen im Personennah- und Fernverkehr führen. Die oberste Verbraucherschützerin Pop fordert, dass die Einschränkungen auf den Personenverkehr jedoch so gering wie möglich ausfallen und Fahrgäste schnell informiert werden müssen. Personenverkehrszügen sollten zudem „ihre Trassenberechtigungen nicht entzogen werden oder nur in unumgänglichen Notfällen. Fahrgäste müssen in diesen Fällen so früh wie möglich und umfassend informiert werden“. Den betroffenen Reisenden müssten alternative Beförderungsoptionen angeboten werden, so Pop. Schon heute ist die Pünktlichkeit der Bahn unbefriedigend. Nur 59,9 Prozent aller Fernverkehrszüge erreichten im Juli pünktlich ihr Ziel – also mit weniger als sechs Minuten Verspätung. Grund dafür sind nach Angaben der Bahn die vielen Baustellen im gesamten Schienennetz sowie die sehr hohe Auslastung der Züge. Im Regionalverkehr erreichten unterdessen 89,6 Prozent der Züge laut Bahn ihre Ziele pünktlich. Kommt ein Zug mit mehr als 60 Minuten Verspätung am Ziel an, erhalten betroffene Fahrgäste 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt zurückerstattet. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.
Foto: Verspätungs-Anzeige bei der Bahn, über dts Nachrichtenagentur
Keine Kommentare bisher