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Ifo für längere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Wegen Corona geschlossene Theaterkasse, über dts Nachrichtenagentur

München (dts Nachrichtenagentur) – Der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, unterstützt Bestrebungen des Bundesjustizministeriums, die Insolvenzantragspflicht für bestimmte Firmen noch länger auszusetzen. „Angesichts der besonderen aktuellen Lage und der Perspektive, dass die Pandemie im Herbst durch die Impfungen überwunden sein könnte, halte ich es für sinnvoll, die Regelungen zur Insolvenzantragspflicht zu verlängern“, sagte Fuest dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe).

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In der Abwägung zwischen Gläubigerschutz und Schuldnerschutz und der Auswirkung einer Insolvenzwelle auf die beteiligten Gerichte und Banken sei eine Verlängerung „das kleinere Übel“. Auch der Handelsverband HDE plädiert für einen längeren Insolvenzschutz. „Gerade mit Blick auf die beim Handel nach wie vor nicht ankommenden Hilfen des Bundesfinanzministers ist das eine sinnvolle Maßnahme, um zumindest etwas Druck von den Handelsunternehmen zu nehmen, die in der Pandemie unverschuldet in Not sind“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth dem „Handelsblatt“. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält dagegen eine Verzögerung der Antragspflicht für wenig zielführend.

„Die betroffenen Unternehmen im Einzelhandel, der Gastronomie oder der Reisebranche werden erst nach einem wirtschaftlichen Neustart, und wohl erst in der zweiten Jahreshälfte 2021, wirklich sehen können, ob sie langfristig eine Perspektive haben, oder nicht“, sagte Fratzscher dem „Handelsblatt“. Beim Insolvenzschutz gehe es nicht nur um den Schutz der Gläubiger, sondern auch um den Schutz der gefährdeten Unternehmen, so Fratzscher. „Daher spricht viel dafür, die Antragspflicht für Unternehmensinsolvenzen nun greifen zu lassen, auch um gefährdeten Unternehmen besser helfen zu können.“ Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte dem „Handelsblatt“ gesagt, sie wolle die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für jene Firmen über den Januar hinaus verlängern, bei denen die Auszahlung der seit November vorgesehenen staatlichen Hilfen noch aussteht.

Foto: Wegen Corona geschlossene Theaterkasse, über dts Nachrichtenagentur

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