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Hardt nennt Nawalny-Urteil Rückfall in „Kleptokratie und Diktatur“

Jürgen Hardt, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Jürgen Hardt, sieht im Urteil gegen den russischen Oppositionellen Alexei Nawalny einen Rückfall Russlands in „Kleptokratie und Diktatur“. Ziel des Urteils sei es, Nawalny an der Kandidatur bei den Parlamentswahlen zu hindern, sagte Hardt dem Fernsehsender Phoenix.

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„Wer im Gefängnis sitzt, kann in Russland nicht kandidieren und das, was jetzt geschieht, dient meines Erachtens dazu, ihn daran zu hindern, bei den Duma-Wahlen im September entweder persönlich oder als Führer einer starken politischen Gruppe anzutreten.“ Das sei „undemokratisch hoch drei“ und zeige, in welche „Kleptokratie und Diktatur“ Russland leider unter Putin zurückgefallen sei. Das Land werde von einer „raffgierigen und raffsüchtigen Clique“ ausgebeutet, „und die Menschen merken das“, so Hardt. Man müsse nun überlegen, welche Sanktionen man nach dem Urteil gegen Nawalny gegen Russland verhänge, und dass diese nicht die Falschen treffen dürften, fügte der CDU-Politiker hinzu.

„Mein Favorit sind Personensanktionen“, so der Außenpolitiker. „Die ganzen Oligarchen im Umfeld Putins haben ihr Geld nicht in Russland, verbringen ihre Freizeit nicht in Russland, sondern in Paris, Rom, London. Wenn sie dort erleben, dass ihre Kreditkarten nicht mehr funktionieren, dass ihre Konten gesperrt sind, dann kann ich mir vorstellen, wird es auch Druck auf Putin geben, etwas zu ändern.“

Foto: Jürgen Hardt, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Markus
    3. Februar 2021 um 13.58 — Antworten

    Soso, lt. Herrn Hardt sollen rechtskräftig verurteilte Kriminelle ihre Strafen nicht antreten müssen, nur weil sie prominent sind? Die Gesetzeslage in Russland sollte Herrn Nawalny bekannt sein. Abgesehen, dass dieser saubere Herr ein rassistischer, rechtsradikaler Hetzer ist: Unterschlagung ist in sowohl in Deutschland als auch in Russland strafbar. Als Ersttäter (jedenfalls die erste Tat, die man ihm nachweisen konte) bekam er eine Bewährungsstrafe, die Auflagen waren ihm bekannt. Die hat er bewusst verletzt und so wurde die Bewährung widerrufen. Passiert auch in Deutschland nicht gerade selten.
    Aber die Rechtsauffassung diverser CxU-Politiker war ja schon öfter etwas… sagen wir eigenwillig. Da gelten Ehrenwörter ja auch mehr als das Gesetz, nur um die Herkunft von Schwarzgeld nicht preisgeben zu müssen.

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