Grüne verlangen mehr Solarenergie
Im Streit um den weiteren Fortgang der Energiewende fordern die Grünen im Bundestag eine Solar-Offensive in Deutschland. Jede neue Solaranlage im Land müsse ein Recht auf Förderung haben, heißt es in einem Positionspapier der Fraktion, über das die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Montagsausgabe berichtet.
Nötig sei ein „Turbo für die Energiewende“, mit mehr Solarzellen, mehr Digitalisierung, mehr Speichern. „Wer sich mit Energie beteiligt, soll weiterhin das Recht auf einen schnellen und unbürokratischen Anschluss ans Netz haben sowie selbstverständlich auch auf eine Vergütung für zu Hause produzierten und eingespeisten Solarstrom“, heißt es in dem Papier.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte zuletzt Zweifel geäußert, ob neue private Solaranlagen noch gefördert werden müssten. Die Grünen pochen darauf – und verlangen mehr öffentliche Investitionen in Solardächer, etwa auf Kitas, Schulen und Altenheimen, finanziert aus dem Sondervermögen. „Jetzt wäre es Zeit für einen Booster“, heißt es in dem Papier. Reiche dagegen schade mit ihrer Energiepolitik der deutschen Wirtschaft und dem Klimaschutz, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge. Die derzeitige Energiepolitik sei „ein Angriff auf Deutschlands Energiewende“.
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dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur





5 Kommentare
Leider sperrt sich der Denkmalschutz bei meinem Elternhaus (Bj. 1851) immer noch komplett, obwohl die eine Dachhälfte wunderbar nach Süden ausgerichtet ist und bei den aktuellen Modulpreisen sogar noch die Norseite lohnen würde. Aber nein, Denkmalschutz (vom Originalzustand ist spätestens seit den 1950ern nichts mehr vorhanden) ist angeblich wichtiger. 15m x 6,50m pro Seite, da bekäme man anständig Leistung – wenn man denn dürfte.
Enthält oder berücksichtigt die ablehnende Verfügung der Unteren Denkmalschutzbehörde (Oldenburg?) denn den „RdErl. d. MWK v. 15.08.2024 – 34-57701/A – Voris 22510“ zur Erleichterung von Genehmigungen von Solaranlagen bei Denkmälern? Es gibt da schliesslich Kriterien.
Natürlich wissen die, dass sich da was geändert hat. Interessiert aber nicht, dass wir das nach diesem Entscheid noch einmal angestossen haben mit Hinweis darauf. Antwort ganz kurz zusammengefasst: Nö.
Aber an völlig sinnfreie Entscheidungen dieser Behörde(n) ist man ja inzwischen gewöhnt.
Ein Bescheid ohne Begründung ist fehlerhaft, s. auch § 39 Vwvfg.
Und was bringt mir diese Erkenntnis? Klar könnte ich eine Anlage auch so installieren, aber wenn es hart auf hart kommt darf ich sie teuer wieder abreissen. Danke, muss ich nicht haben.
Ich möchte schlicht und ergreifend eine Genehmigung haben, basta.