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Gaza-Protestcamp darf zurück vors Bundeskanzleramt

via dts Nachrichtenagentur

Ein pro-palästinensisches Dauer-Protestcamp darf künftig wieder auf einer Grünfläche am Bundeskanzleramt abgehalten werden. Es müsse aber „erhebliche Vorgaben“ zur Einhaltung des Lärmschutzes einhalten, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.

Seit dem 15. Juni wurde auf einer Grünfläche vor dem Bundeskanzleramt ein Dauercamp abgehalten, das als Versammlung angemeldet ist. Nachdem die Teilnehmer in der Vergangenheit immer wieder auf verschiedene Weise lautstark in Erscheinung getreten waren, hatte die Polizei Berlin am 14. Juli die Verlegung der Versammlung auf einen Teil des Washingtonplatzes vor dem Berliner Hauptbahnhof angeordnet.

Dem waren die Teilnehmer vorerst nachgekommen. Der am selben Tag eingegangene Eilantrag hatte zum Teil Erfolg. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts bejahte zwar mit der Polizei Berlin eine erhebliche Gefahr im Sinn des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin, die in der Beeinträchtigung des Bundeskanzleramtes durch Lärmemissionen liege. Allerdings sei die Verlegung des Versammlungsorts nicht erforderlich, um dieser Gefahr zu begegnen.

Vielmehr habe es als milderes Mittel genügt, Lärmauflagen gegenüber der Versammlung zu erlassen, so das Gericht. Im Ergebnis hat das Gericht daher zwar die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt, zugleich aber selbst die weitere Verwendung von Hilfsmitteln aller Art zur Erzeugung oder Verstärkung akustischer Emissionen, insbesondere von Lautsprechern, Schlaginstrumenten und Sprachrohren/Megafonen untersagt.

Gegen den Beschluss hat die Polizei Berlin bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. (Beschluss der 1. Kammer vom 16. Juli 2024 – VG 1 L 634/25).

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