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FDP will höhere Aufwandsentschädigung für Blutspender

Krankenhausflur, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Angesichts der zunehmenden Engpässe bei der Versorgung mit Blutkonserven fordert die FDP, die Höchstgrenze der Aufwandsentschädigung für Spender anzuheben. Der derzeit übliche Maximalbetrag von 25 Euro gehe auf eine Empfehlung des „Arbeitskreises Blut“ des Robert-Koch-Instituts (RKI) aus dem Jahr 1993 zurück, sagte die FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). „Nach 27 Jahren ist eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung geboten. Unter Berücksichtigung der Preissteigerung wäre heute ein Betrag von 38 Euro angemessen“, sagte Helling-Plahr.

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Eine Kommerzialisierung der Blut- und Plasmaspende verbiete sich, trotzdem könne niemand erwarten, dass eine Person für die altruistische Blutspende sogar noch Kosten auf sich nimmt, so die FDP-Politikerin. Deshalb müsse eine Aufwandsentschädigung die entstandenen Kosten kompensieren. Ob aber letztendlich überhaupt eine Aufwandsentschädigung gezahlt werde und in welcher Höhe, solle weiterhin der jeweiligen Spende-Einrichtung überlassen bleiben, sagte sie. In Deutschland zahlen private Spendedienste, Kliniken oder Pharmafirmen in der Regel eine Aufwandsentschädigung von maximal 25 Euro an die Spender. Der Marktführer, die Spendedienste des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), verzichten auf eine Geldzahlung, stellen aber einen Imbiss zur Verfügung. Das DRK hatte in den vergangenen Monaten mehrfach vor dramatischen Engpässen bei der Versorgung mit Blutkonserven gewarnt, zuletzt Anfang September. In einem Forderungskatalog der FDP-Bundestagsfraktion für Reformen bei Blut- und Blutplasmaspenden, über das die RND-Zeitungen berichten, heißt es, es werde mit Sorge gesehen, dass die Zahl der Blut- und Plasmaspenden in Deutschland zurückgehe. Deshalb müsse jetzt gegen gesteuert werden. Die FDP bekräftigt in diesem Zusammenhang ihre Forderung, homo- und bisexuelle Männern bei der Blutspende nicht weiter zu diskriminieren. Es sei nicht gerechtfertigt, „dass homo- und bisexuellen Männern grundsätzlich eine Wartefrist von 12 Monaten zwischen dem letzten Sexualverkehr mit einem Mann und einer Spende auferlegt werde“, heißt es in dem Papier. „Dies stellt aus unserer Sicht eine unverhältnismäßige Diskriminierung dar, die realitätsfern ist, auf einem antiquierten Bild von homo- und bisexuellen Menschen basiert und einem faktischen Spendeverbot gleichkommt“, kritisieren die Liberalen. In anderen Ländern seien diese Regelungen aufgrund neuer epidemiologischer Erkenntnisse längst gelockert worden. „Hier muss Deutschland endlich nachziehen“, forderte Helling-Plahr. „Ausschlaggebend muss auch hierzulande das tatsächliche Risikoverhalten jeder einzelnen Person sein, egal mit welcher sexuellen Identität.“

Foto: Krankenhausflur, über dts Nachrichtenagentur

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