FDP begrüßt Urteil zu Kostenaufteilung bei Schönheitsreparaturen

Umbau einer Wohnung, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die FDP hält das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs zur hälftigen Aufteilung der Kosten für Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Wohnungen für richtig. „Dass beide Seiten die Kosten teilen müssen, ist sachgerecht“, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Katharina Willkomm, dem „Tagesspiegel“ (Donnerstagausgabe). Wenn Mieter zu Mietbeginn eine abgewohnte Wohnung übernehmen, könne es nicht sein, dass sie später auf eigene Kosten die Wohnung für den Vermieter durchrenovieren müssen.

Renoviere der Vermieter, erhalte der Mieter im Ergebnis aber tatsächlich eine Wohnung, die einen besseren Zustand hat, als er ursprünglich gemietet hat. „Vermieter können ihre Wohnung jetzt rechtssicher auf Vordermann bringen. Gleichzeitig sind die Mieter vor aufgedrängten Schönheitsreparaturen geschützt“, sagte die Juristin. Damit würden auch nur Renovierungen erfolgen, die tatsächlich notwendig sind.

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Foto: Umbau einer Wohnung, über dts Nachrichtenagentur

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