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Fast jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte arbeitet für Niedriglohn

Bedienung in einem Café, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Fast jeder fünfte sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte in Deutschland arbeitete auch im vergangenen Jahr für einen Lohn unter der so genannten Niedriglohnschwelle und verdiente damit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttoentgelts. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor.

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Die „Rheinische Post“ (Montag) berichtet darüber. Demnach waren 2021 rund vier Millionen Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnsektor tätig. Der Anteil der Niedriglohn-Bezieher an allen Vollzeitbeschäftigten ist den Daten des Arbeitsministeriums zufolge 2021 gegenüber dem Vorjahr kaum gesunken: Er lag im vergangenen Jahr bei 18,1 Prozent. Im Jahr 2020 hatte er noch 18,7 Prozent betragen. Als Niedriglohn wird in der EU ein Gehalt bezeichnet, das unterhalb von 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Vor allem in der Gastronomie, die nach der Corona-Pause händeringend nach Personal sucht, werden auch weiterhin besonders häufig nur Niedriglöhne bezahlt, wie aus der Antwort hervorgeht. Das Gastgewerbe war der Antwort zufolge auch 2021 der Wirtschaftszweig mit dem höchsten Niedriglohnanteil. Er lag 2021 bei 66,8 Prozent aller im Gastgewerbe Beschäftigten in Vollzeit. Besonders betroffen sind auch das Hauspersonal in privaten Haushalten (52,9 Prozent), Angestellte in Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei (50,8 Prozent) und bei von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (48,1 Prozent). Nach Personengruppen betrachtet sind Frauen (24,5 Prozent) und Ausländer (35,6 Prozent) besonders häufig zum Niedriglohn beschäftigt. Differenziert man nach Regionen sind es besonders viele Menschen in Ostdeutschland (27,5 Prozent). „Die Ursache des viel beschworenen Fachkräftemangels ist häufig auf prekäre Beschäftigung und Niedriglöhne zurückzuführen“, sagte Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl.

„Die Gastronomie ist hierfür exemplarisch.“ Sie begrüße daher die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde ab 1. Oktober. „Für eine Austrocknung des Niedriglohn-Sumpfes ist allerdings eine Stärkung der Tarifbindung unabdingbar“, sagte Ferschl.

Foto: Bedienung in einem Café, über dts Nachrichtenagentur

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