Ex-Verfassungsrichter hält EZB-Negativzins für verfassungswidrig

EZB, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hält die anhaltende Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) für verfassungswidrig. Sie bedeute eine Enteignung der Sparer und verletze das Recht auf Privateigentum, schreibt er in einem Rechtsgutachten für die Sparda-Banken, über das die „Welt“ (Samstagausgabe) berichtet.

„Das Sparen darf nicht als Anlageform für die Bevölkerung mit kleinem Vermögen gegenüber der Aktie und der Immobilie als Anlageform für Personen mit höherem Geldeigentum benachteiligt werden“, zitiert das Blatt aus dem Gutachten. Die EZB hat 2014 erstmals ihren Einlagesatz in den negativen Bereich gesenkt. Mittlerweile liegt dieser Leitzins, zu dem sich die Banken bei der Zentralbank refinanzieren, bei -0,5 Prozent. Trotz steigender Inflation hat die EZB angekündigt, die Niedrigzinspolitik beibehalten zu wollen. „Mit dem Negativzins wird der Sparer enteignet, obwohl der Staat prinzipiell nicht auf Privateigentum zugreifen darf. Das ist verfassungswidrig und widerspricht auch dem Europarecht“, sagte Paul Kirchhof der „Welt“. Das Grundrecht, Nutzen aus seinem Eigentum ziehen zu können, sei Teil der im Grundgesetz garantierten Eigentümerfreiheit. „Und dieses Grundrecht wird dem Sparer durch die Zinspolitik der EZB genommen“, sagte der Jurist. Es gehe hier um das individuelle Recht des Sparers, sich am Finanzmarkt zu beteiligen, ohne täglich Risiken einzugehen und neue Anlageformen zu verfolgen. Mit ihrer Geldpolitik setze die EZB einen Anreiz für immer höhere Staatsschulden. „Wenn wir das Spiel so weiterspielen, dann wird es den stabilen Euro bald nicht mehr geben“, sagte der Verfassungsrechtler. Das Gutachten wird am kommenden Montag in Berlin veröffentlicht.

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Foto: EZB, über dts Nachrichtenagentur

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