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Energiewirtschaft erwartet Gasumlage unter 5 Cent

Gas-Zähler, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, rechnet nicht damit, dass die Höhe der Gasumlage am obersten Rand der vielgehandelten Skala zwischen 1,5 und 5 Cent pro Kilowattstunde liegen wird. „Ich gehe davon aus, dass die 5 Cent nicht erreicht werden“, sagte sie am Freitag RTL/ntv.

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Die Umlage müsse so niedrig wie möglich sein, damit sie die Menschen nicht zu sehr belaste. Letztendlich hänge es sowohl davon ab, wie viel Gas fließe und aus alternativen Quellen bezogen werde als auch von der Menge der Ersatzbrennstoffe, die in den Markt kämen. Es sei geplant, dass die Umlage von Versorgern und Stadtwerken komplett an die Endkunden durchgereicht werde. „Das ist auch richtig so, denn das Stadtwerk würde ja sonst einfach auf diesen Kosten hängenbleiben.“

Es brauche allerdings unbedingt ein Entlastungspaket für die Bürger. Insgesamt hat sie den Kabinettsbeschluss zur Gasumlage gelobt. Es gebe zwar in der Umsetzung noch einiges nachzujustieren, im Grundsatz aber sei es gut, dass die Umlage komme. „Sie ist dazu da, um die Importeure zu stützen, also um Versorgungssicherheit in Deutschland auch weiterhin zu gewährleisten.“

Andreae sprach allerdings von einer „wirklich harten“ Maßnahme, die Bürger und Industrie sehr treffe. Gerade deshalb sei es wichtig, dass die Bundesregierung eine Regelung erarbeite, die alle Gasbezieher gleichermaßen einbeziehe. Die genaue Höhe der Umlage ist derzeit noch unbekannt und soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums am 15. August mitgeteilt werden. Habeck nannte zuletzt eine Spanne von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde, was aber vollkommen unverbindlich ist.

Sie könnte auch weitaus höher ausfallen. Strittig ist zudem, ob auch noch Mehrwertsteuer obendrauf kommt – aus den hypothetischen fünf Cent würden dann schon fast sechs. Und schließlich kann auch niemand ausschließen, dass die ganze Maßnahme vor Gericht landet, bis hin zu einer Verfassungsklage. Der Staatsrechtler Hanno Kube hatte bereits zu Beginn der Woche der dts Nachrichtenagentur gesagt, die Gasumlage werfe nicht nur ökonomisch, sondern auch rechtlich schwierige Fragen auf.

„Einerseits haben die Kunden privatrechtliche Lieferverträge abgeschlossen, auf die sie sich grundsätzlich verlassen können sollten, andererseits können staatliche Markteingriffe aus übergeordneten Gründen erforderlich sein, hier zur Unterstützung der systemrelevanten Unternehmen.“ Die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit ließ er ausdrücklich offen. Genauer zu prüfen bleibe aber, wer die Solidarleistung richtigerweise erbringen müsse – der Kreis der Gaskunden oder aber die Gemeinschaft der Steuerzahler.

Foto: Gas-Zähler, über dts Nachrichtenagentur

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4 Kommentare

  1. Manfred Murdfield
    5. August 2022 um 9.36 — Antworten

    Da stellt sich mir die Frage, warum die derzeitigen Supergewinne der Energiemulties damit vertuscht werden, das eine „Notlage“ eine Versorgung sichern soll. Bei diesen Gewinnen kann es keine Knappheit geben. Leider wird „von denen da oben“ mit eiskaltem Lächeln damit die Existenznot vieler billigend in Kauf genommen. Raubtierkapitalismus eben. Andererseits ist es schon interessant, wie „von denen da oben“ nun in privatrechtliche Verträge eingegriffen werden soll, um die Supergewinne der Energiekonzerne zu sichern. Der Mensch an sich ist eben nicht systemrelevant. Wenn das mal gut geht. Übrigens hat meine Anfrage beim Wirtschaftsministerium, warum auch Bezieher von nicht-russischem Gas an der Umlage beteiligt werden, zu keiner Antwort geführt. Die Multies und deren Aktionäre wird diese einseitige „Solidarität“ freuen. Das Geld bleibt und kommt nach „oben“.

    • W. Lorenzen-Pranger
      9. August 2022 um 14.19 — Antworten

      All das wäre längst Ermittlungen sowohl des Kartellamtes als auch der Staatsanwaltchaten würdig – und ich meine mich an Zeiten zu erinnern, als es so etwas noch gab.

      • Manfred Murdfield
        9. August 2022 um 20.12 — Antworten

        Der Maler George Grosz hat 1926 das Bild „Stützen der Gesellschaft“ erstellt. „Deja vue“.

        • W. Lorenzen-Pranger
          11. August 2022 um 12.54 — Antworten

          Danke für die Steilvorlage. Ein Künstler wie George Grosz sähe sich heute, würde er auf der Dokumenta ausgestellt, wohl auch „Anti-Semitismus“ Vorwürfen ausgesetzt. (Ausgerechnet der!) Die Raubtierkapitalisten – „die Speier und die Spötter“, wie Franz Josef Degenhardt sie nannte – nutzen jede mögliche und unmögliche Gelegenheit, Kritiker zu verunglimpfen und möglichst mundtot zu machen – und manche in diesem Jahr dort ausgestellten Künstler erinnern stark an die Werke eines Grosz und seiner Mitstreiter. In den Ländern dieser Künstler gibts ja nicht einmal ein auch nur ganz grob gestricktes „soziales Netz“ – und wer von den Profiteuren läßt sich schon gern ins Scheinwerferlicht rücken, wenn er doch so unglaublich viel zu verbergen hat? Affairen, wie geschickt doch manchmal vertuscht wird, gibts genug. Beschäftigen sie mal eine Suchmaschine, aber da müssen sie mit ihren Fragen schon ganz außerordentlich konkret werden, sonst finden sie – – – gar nichts. Das Internet vergißt nichts? Oh doch, in manchen Fällen ist es sogar SEHR vergeßlich.

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