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Disco-Betreiber offen für Masken-Pflicht auf Tanzflächen

Tanzende in einem Techno-Club, über dts Nachrichtenagentur

Osnabrück (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT) fordert im Vorfeld des Branchentreffens „Club Convention“ in Osnabrück eine klare Öffnungsperspektive für Clubs in der Coronakrise. „Wir sind nicht das Problem, sondern die Lösung“, sagte BDT-Geschäftsführer Stephan Büttner der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Jugend werde sich über die Wintermonate nicht einsperren lassen, ist sich Büttner sicher.

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„Dann verlagern sich die Feiern in private Räumlichkeiten. Für das Infektionsgeschehen ist das gefährlicher als die Feier im Club. Wir wollen einen Dialog, um auszuloten, unter welchen Bedingungen eine Wiedereröffnung möglich wäre.“ Wegekonzept, Maske auf der Tanzfläche, Lüftung, gegebenenfalls bezahlbare Schnelltests, darüber wolle man mit der Politik diskutieren. „Eine Maskenpflicht auf der Tanzfläche ist zwar nicht ideal, aber wir sollten es auch nicht ausschließen“, so der BDT-Geschäftsführer. Zusätzlich sind für Büttner weitere Hilfen für die Branche notwendig. Dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bereits angekündigt hat, die Überbrückungshilfen für die Veranstaltungsbranche verlängern zu wollen, sieht der BDT-Geschäftsführer positiv. Die Fixkosten müssten allerdings zu 100 Prozent übernommen werden. Auch ein Unternehmerlohn für Clubbetreiber sei zwingend notwendig, ergänzte er. Und selbst wenn Betriebe wieder öffnen dürfen, sieht Büttner die Gefahr von Insolvenzen nicht gebannt. „Es braucht ein Konjunkturprogramm, um der Branche einen Anschub zu geben. Nach so vielen Monaten der Schließung schieben viele Betriebe einen Schuldenberg vor sich her, und es ist zu befürchten, dass wir nicht sofort zur Normalität zurückkehren werden.“ Daher fordere der Branchenverband bei Wiedereröffnung eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf den Eintrittspreis auf sieben Prozent. Insgesamt steht Altmaier weiteren Corona-Hilfen grundsätzlich offen gegenüber. „Dort, wo es notwendig ist, müssen wir weiterhelfen. Die Details diskutieren wir jetzt in der Regierung und mit den Ländern“, teilte er der NOZ mit. Das gelte zum Beispiel für Veranstalter, Messeausrüster, Caterer, Gastronomen und „generell für alle, die an ihrer Berufsausübung noch länger gehindert sind“. Wo es zu neuen Einschränkungen komme, dürfe das nicht zum Ruin der Betroffenen führen, so Altmaier weiter. Das Instrument der Überbrückungshilfe mit direkten Zuschüssen ist für den Wirtschaftsminister bereits wichtige Unterstützung. Bislang gibt es laut Bundeswirtschaftsministerium bei den Überbrückungshilfen ein Antragsvolumen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro, bewilligt wurden bislang 1,1 Milliarden Euro.

Foto: Tanzende in einem Techno-Club, über dts Nachrichtenagentur

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