Nachrichten

Bundestag entscheidet Mittwoch über Staatseinstieg bei KNDS

via dts Nachrichtenagentur

Der Haushaltsausschuss des Bundestages soll am Mittwoch über den Einstieg des Bundes beim Panzerhersteller KNDS entscheiden. Das geht aus einem geheimen Sachstandsbericht des Bundesverteidigungsministeriums hervor, über den der „Spiegel“ berichtet.

Demnach heißt es in dem Dokument: „Zur Absicherung deutscher Sicherheitsinteressen“ werde man eine vierzigprozentige Beteiligung an der Muttergesellschaft KNDS anstreben. Zudem seien „Ein-Euro-Beteiligungen an drei Tochtergesellschaften der KNDS DEU (sog. Golden Shares)“ geplant. Dies geschehe, um „die gleichen Rechte wie Frankreich zu haben und im Unternehmen hinreichend sicher durchsetzen zu können“.

Über Wochen hatten der Bund, das Management von KNDS, die Eigentümerfamilien und die französische Regierung um die Zukunft des Rüstungskonzerns gerungen. In dem vertraulichen Papier werden die Details der Einigung zwischen der deutschen und der französischen Regierung erläutert. Demnach haben sich beide Länder auf weitgehende Eingriffsrechte geeinigt. Deutschland soll in der Hauptversammlung die gleichen Stimmrechte erhalten wie Frankreich.

Der Bund erhält mit seinen Anteilen eine sogenannte Sperrminorität, über die er beispielsweise verhindern kann, dass Vorstandsmitglieder gegen seinen Willen abberufen werden. Wie auch Frankreich darf der Bund drei Mitglieder in das künftige Aufsichtsgremium von KNDS entsenden. Für die übrigen sechs Mitglieder haben Frankreich und Deutschland ein Vetorecht, sie müssen sich also letztlich über alle Aufsichtsratspersonalien einig sein. Darüber hinaus sichert sich der Bund zusätzliche Einflussrechte bei Fragen, die unmittelbar die deutschen Teile von KNDS betreffen. Dabei geht es etwa um den Schutz von Standorten, Mitarbeitern und geistigem Eigentum.

Bereits am Mittwoch soll der Haushaltsausschuss über ein ganzes Paket von Verträgen abstimmen, in denen die künftige Governance, also die Führungsstruktur mit den Rechten der Eigentümer, geregelt wird. Bis dahin müssen sich Regierung und Eigentümerfamilien auf einen Kaufvertrag geeinigt haben. Steht die Einigung mit den Eigentümerfamilien und liegt ein Beschluss des Haushaltsausschusses vor, dann dürfte KNDS in den Tagen danach in einer sogenannten „Intention to float“ seine Börsenpläne offiziell anmelden. Das ist notwendig, um den Gang an die Börsen in Paris und Frankfurt noch im Juli über die Bühne bringen zu können.

Anzeige

dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

CSU-Politiker Pilsinger attackiert kostenlose Mitversicherung

Nächster Artikel

Wetterbericht für Niedersachsen/Bremen (22.06.2026)

Keine Kommentare bisher

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.