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Brandenburg erwägt Verlängerung des Sicherungsgewahrsams

Gefängnis, über dts Nachrichtenagentur

Potsdam (dts Nachrichtenagentur) – Der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen hält eine Verlängerung des Sicherungsgewahrsams im Land für möglich. Hintergrund seien Protestaktionen der Gruppe „Letzte Generation“, sagte er am Mittwoch im RBB-Inforadio.

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Bisher sei die Höchstdauer von vier Tagen in Brandenburg ausreichend gewesen, es könne aber sein, dass er dem Landtag eine Novellierung des Brandenburger Polizeigesetzes vorschlagen werde. Hintergrund seien Angriffe auf kritische Infrastruktur, „das heißt Stromerzeugung, Benzin- und Dieselerzeugung und Flughafen“. Es sei die Frage, ob die bisherige Regelung etwas verlängert werden könne, um gerade Wiederholungstäter zu bremsen. Dabei sei es nicht unbedingt sinnvoll, die Höchstdauer auf bis zu 30 Tage zu verlängern wie in Bayern, so Stübgen.

„Aber die Möglichkeit zu schaffen, kurzfristiger, bis zu einer Woche, hier zu verhindern, dass Wiederholungstäter unterwegs sind.“ Vom Bundestag erhoffe er zudem eine Konkretisierung des Paragrafen 316b im Strafgesetzbuch. Dort sind die Strafen für die „Störung öffentlicher Betriebe“ festgelegt. „Hier ist es so, dass das Gesetz eine besonders schwere Straftat erst dann definiert, wenn Anlagen zerstört oder entfernt werden.“

Aktivisten erzeugten aber dasselbe Ergebnis, indem sie sich festketteten oder festklebten, dass also die Stromproduktion eingestellt werde oder der Flughafen nicht mehr arbeiten könne.

Foto: Gefängnis, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    30. November 2022 um 12.31 — Antworten

    „2020 kamen in Bayern 484 und 2021 443 Menschen durch Verkehrsunfälle ums Leben, im Mittel der vergangenen 10 Jahre wurden in Deutschland jährlich rund 10 Personen durch die Polizei erschossen und es kamen in Polizeigewahrsam (z.B. Wuppertal, Dessau, Berlin) Menschen unter fragwürdigen Umständen ums Leben. Da geht statistisch gesehen die größere Gefahr von anderer Seite als der Letzten Generation aus.“
    Zitat aus einem anonymen Beitrag im „Verfassungsblog“

    Ich weiß nicht, wie agressiv die Polizei in Brandenburg gegen Demonstranten vorgeht, ich weiß aber, daß bayrische Vorgehensweise der „Sicherungsvrwahrung“, die Nazis nennten das „Schutzhaft“ – das war aber letztich der gleiche Ansatz – , definitiv verfassungswidrig ist. Das habe nicht ich festgestellt, sondern renommierte Verfassungsrechtler, wie man leicht überprüfen kann.

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