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Befürchtete Insolvenzwelle bleibt weiter aus

Amtsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Halle (Saale) (dts Nachrichtenagentur) – Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie war die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt, doch die anschließend befürchtete Welle ist ausgeblieben. Laut neuer Daten des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) gab es im Oktober mit 625 zwar etwa 10 Prozent mehr Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften als in den Vormonaten August und September, die Zahl liegt aber immer noch um 14 Prozent unter den bereits sehr niedrigen Werten aus dem Vorjahresmonat, als die Insolventantragspflicht für viele Unternehmen wegen Corona ausgesetzt war.

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Auch die Zahl der betroffenen Jobs war nach Angaben des Instituts im Oktober „ungewöhnlich gering“. Im Hinblick auf die kommenden Monate gibt Steffen Müller, der am IWH die Abteilung Strukturwandel und Produktivität und die dort angesiedelte Insolvenzforschung leitet, bereits Entwarnung. „Unsere Frühindikatoren lassen allenfalls einen leichten Anstieg bei den Unternehmensinsolvenzen bis Ende des Jahres erwarten“, so Müller. Bei Kleinstinsolvenzen und Selbstständigen sei die Lage jedoch schwieriger einzuschätzen.

Die IWH-Zahlen weisen üblicherweise nur geringfügige Abweichungen von den amtlichen Zahlen auf, die mit etwa zwei Monaten Zeitverzug eine umfassendere Einschätzung der Lage erlauben. Die Forscher werten direkt die aktuellen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Registergerichte aus und verknüpfen sie mit Bilanzkennzahlen betroffener Unternehmen. Die Insolvenzantragspflicht in Deutschland war seit dem 1. März 2020 in bestimmten Fällen ausgesetzt, seit dem 1. Mai 2021 gilt sie wieder in vollem Umfang.

Foto: Amtsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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